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HonorarärzteKlinikum Nordfriesland rebelliert gegen DRV-Nachzahlungsbescheid

Das Klinikum Nordfriesland hat angekündigt, gegen einen Nachzahlungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung für Sozialversicherungsbeiträge von Honorarärzten und freiberuflichen Pflegekräften zu klagen. Offenbar erfolgreich. Die DRV will die Fälle nun erneut prüfen.

Das Klinikum Nordfriesland hatte sich nach eigenen Aussagen hochkarätigen Beistand geholt und die DRV aufgefordert, den Nachzahlungsbescheid in Höhe von einer Million Euro bis zum 20. August zurückzuziehen. Andernfalls hätte es Klage erhoben.

Das Klinikum kritisierte auch die Prüfmethoden der DRV: Es würden willkürlich nur einige wenige Kliniken herausgegriffen, andere blieben hingegen verschont. "Und auch die Prüfmethode der DRV lässt gravierende Fragen offen: Gesetzlich ist eine Einzelfallprüfung vorgeschrieben", so Geschäftsführer Frank Pietrowski. Dagegen erkläre die DRV alle Honorarkräfte in Bausch und Bogen zu Scheinselbstständigen. Das begründe sie damit, dass eine freie, selbstständige Tätigkeit in einer Klinik wegen der vereinbarten Arbeitszeit und -dauer, des Einsatzortes und der Arbeitsausführung nicht möglich sei.

Der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser (IVKK)unterstützt den Widerstand des Klinikums Nordfriesland gegen die Nachzahlungsforderung der Deutschen Rentenversicherung.
"Der Haltung des Klinikums können wir uns nur anschließen", sagte IVKK-Verbandschef Bernhard Ziegler gegenüber derHonorararzt.de

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