Gegen das Urteil will das Krankenhaus nun die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragen. Das Urteil stellt eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung von privaten Krankenhausträgern dar, so Andreas Kottmeier, Geschäftsführer der Asklepios Klinik St. Augustin. "Das Grundprinzip der Krankenhausfinanzierung durch Fördermittel wird erstmalig am Beispiel des Kinderkrankenhauses Sankt Augustin gebrochen", kritisiert der Klinikchef.
Richter verneinten Förderungsanspruch
Das Verwaltungsgericht hatte im November eine Klage des Klinikums gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf Zahlung von 10,4 Millionen Euro abgewiesen. Mit dem Betrag sollte die Frühgeborenen-Abteilung und der pädiatrischen Kinder-Intensivmedizin des Klinikums saniert und erweitert werden. Zuvor soll laut Medienberichten das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises mehrfach die hygienischen Zustände auf der Frühgeborenen-Abteilung des Hauses kritisiert haben. Grund dafür sollen bauliche Mängel gewesen sein. Um diese Missstände zu beheben, beantragte die Klinik 10,4 Millionen Euro Fördermittel, das Land lehnte aber ab, weil die Klinik bereits Baupauschalen von 640.000 Euro jährlich erhalte. Also klagte die Klinik - und blitzte vor dem Verwaltungsgericht ab. Der Kinderklinik sei es zuzumuten, die notwendigen Baumaßnahmen aus den jährlich vom Land zugewiesenen Baupauschalen zu finanzieren, befanden die Richter. Zumal das Krankenhaus auch Teil des Hamburger Asklepios-Konzerns sei, der 100 Prozent der Geschäftsanteile halte und erhebliche Gewinne (2014: 330,4 Millionen Euro) erwirtschafte, so die Richter.
Klinikum hält Urteil für "politisch gefärbt"
Von Klinikseite will man den Richterspruch nicht akzeptieren. Man habe schon in der ursprünglichen Klage sehr deutlich darauf hingewiesen, dass das Land bereits in den Jahren vor Einführung der Baupauschalenförderung seiner Einzelförderungsverpflichtung gegenüber Sankt Augustin nicht mehr nachgekommen sei. Der dadurch entstandenen Investitionsstau sei über die Zeit so groß und dringlich geworden, dass das Haus bei Übergang von der Einzelförderung zur Baupauschale in der höchsten Priorisierungsstufe auf Fördermittel für einen Neu-/ und Umbau stand. Die dann jedoch eingeführten Pauschalen hätten diesen Aspekt außer Acht gelassen und sind "daher bei weitem zu niedrig, um den baulichen Rückstand zu beheben oder aus diesen Mitteln vorzufinanzieren", teilte das Klinikum mit. Der Anspruch auf Sonderbetragsförderung durch das Land sei daher aus Sicht des Klinikums in beispielloser Weise gegeben. Aßerdem sei die Krankenhausfinanzierung durch Fördermittel grundsätzlich ein dem jeweiligen Krankenhaus zustehender Anspruch - und zwar trägerunabhängig und frei von der Frage, ob das Krankenhaus Teil eines Verbundes ist oder nicht.
"Wir halten das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln für falsch und in seiner Auslegung für politisch gefärbt. Die Tatsache, dass das Gericht in seiner Urteilsfindung die Förderungswürdigkeit eines Krankenhauses von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht allein des betroffenen Krankenhauses sondern des gesamten Verbundes abhängig gemacht hat, ist eine dem Krankenhausfinanzierungsrecht sachfremde Erwägung. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln stellt damit eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung von privaten Krankenhausträgern dar, die wir auch zur Wahrnehmung unseres Versorgungsauftrages nicht hinnehmen dürfen", sagt Klinikchef Andreas Kottmeier.


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