
Damit würde sich in Teilen des Westerwaldes, der Eifel, des Hunsrücks und der Pfalz kein Krankenhaus mit Zulassung zur Notfallversorgung mehr finden.
Im April will der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), dem Spitzenvertreter von Ärzten, Kassen und Kliniken angehören, über die Reform entscheiden. Bei der Umverteilung finanzieller Mittel geht es auch um die Definition, was Notfallversorgung ist. Nach den Plänen sollen Kliniken, deren Intensivstation unter sechs Beatmungsbetten umfasst, künftig nicht als Bestandteil der Notfallversorgung geführt werden, erklärte die Krankenhausgesellschaft. Das soll auch gelten, wenn ein Krankenhaus keine zentrale Notaufnahme oder einen Computertomografen hat, der rund um die Uhr verfügbar ist. Gerade kleinere Kliniken hätten diese Möglichkeiten schlicht nicht.
Beschluss sei inakzeptabel
Aus dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium hieß es dazu, ein Beschluss des Bundesausschusses mit den von der Krankenhausgesellschaft befürchteten Folgen sei völlig inakzeptabel. „Aktuell stehen sich verschiedene Folgeabschätzungen eines gestuften Notfallkonzeptes gegenüber“, sagte eine Sprecherin. „Gegenüber dem G-BA werden wir deutlich machen, dass vor einer Beschlussfassung eine ausreichend valide Folgenabschätzung vorliegen muss.“




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