Das Gericht hat die Klage gegen den Landkreis Calw abgewiesen. In dem Verfahren ging es um die Rechtmäßigkeit der Praxis, dass Kommunen und Landkreise ihre Krankenhäuser mit Hilfe von Steuermitteln stützen, wenn sich diese in finanzieller Schieflage befinden. Die Privatkliniken betrachten das als Wettbewerbsnachteil, weil sie ohne solche Zuschüsse auskommen müssen. Sie verwiesen auf die EU-Wettbewerbsregeln.
Der BDPK hatte den Landkreis wegen "Unterlassung unlauteren Wettbewerbs" verklagt, weil der Landkreis die Betriebsverluste seiner Kreiskliniken aus dem Kreishaushalt ausgleicht und Bürgschaften für die Kredite der Kreiskliniken gewährt. Der Landkreis Calw habe nicht gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen, entschied das Landgericht. In der "Schwäbischen Zeitung" erklärte der Calwer Landrat Riegger: "Das Landgericht Tübingen hat in klarer Weise festgestellt, dass der Landkreis Calw die EU-Richtlinien eingehalten hat und kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht festzustellen ist. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken ist auf der ganzen Linie gescheitert, die deutsche Krankenhausfinanzierung aus den Angeln zu heben. Alle kommunalen Krankenhausträger in Deutschland können aufatmen."


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