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Rhön-KlinikumMartin Siebert wehrt sich gegen Kartellamt

Das Bundeskartellamt genehmigte Asklepios kürzlich, seine Anteile am Klinikbetreiber Rhön weiter aufzustocken. Das Rhön-Klinikum hat dagegen nun Beschwerde eingelegt, berichtet das „Handelsblatt“.

„Wenn Asklepios eine Sperrminorität bei Rhön erreichen kann und auch will, könnte das Unternehmen bei wesentlichen strategischen Fragen zukünftig bremsen, wie etwa beim Konzept der flächendeckenden Netzwerkmedizin“, sagt Martin Siebert, der seit November Vorstandsvorsitzender des Rhön-Klinikum, gegenüber dem Handelsblatt.

Asklepios hatte im August beim Bundeskartellamt beantragt, seinen Anteil an Rhön auf 10,1 Prozent der Aktien aufstocken zu können. Diese Grenze ist laut Rhön-Satzung die Sperrminorität, mit der Entscheidungen wie Kapitalerhöhungen blockiert werden können. Das Bundeskartellamt genehmigte Mitte März die Aufstockung unter Auflagen. Weil das Vorhaben im Raum Goslar zu einer marktbeherrschenden Stellung führen würde, muss Asklepios dort zunächst eine Klinik und ein Medizinisches Versorgungszentrum veräußern, bevor der Konzern weitere Anteile erwerben kann.

Siebert ist laut „Handelsblatt“ überzeugt, dass die Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat. „Denn einerseits will das Kartellamt mit seiner Entscheidung regional die Freiheit des Wettbewerbs erhalten. Andererseits behindert die Entscheidung zugleich aber die bundesweite Etablierung der Netzwerkmedizin massiv – letztlich zu Lasten von Patienten. Diese Thematik wird das Oberlandesgericht in Düsseldorf nun prüfen.“

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