
Am Ortenau Klinikum steht der Rechtsformwechsel bevor. Geplant ist, das Krankenhaus in Baden-Württemberg von einem Eigenbetrieb in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) umzuwandeln. Der Kreistag des Ortenaukreises beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung am 20. Juli 2021 mit mehrheitlicher Entscheidung, die für die neue Rechtsform notwendigen Strukturen zu erarbeiten.
Gleichzeitig beauftragte das Gremium die Verwaltung, die in einem interfraktionellen Antrag der CDU- und SPD-Fraktion entwickelte „Zweite Säule“ durch die Einrichtung eines Aufsichtsrats zu stärken. Das Konzept der „Zweiten Säule“ sieht vor, beispielsweise durch den Ausbau der Medizinischen Versorgungszentren im Ortenaukreis, die ambulanten Gesundheitsangebote auszubauen und noch enger mit den stationären Strukturen zu verknüpfen. Der Kreistag folgte damit den Empfehlungen des Ausschusses für Gesundheit und Kliniken (GKA). Dieser hatte in mehreren Sitzungen Eckpunkte für den Rechtsformwechsel und die Stärkung der „Zweiten Säule“ erarbeitet, die nun die Grundlage für die zu erarbeitenden Strukturen und Aufteilung der Zuständigkeiten bilden.
Ziel: Stärkung der Entscheidungstransparenz
Landrat Frank Scherer betonte in der Sitzung, dass mit dem Rechtsformwechsel die Transparenz der Entscheidungen für die Öffentlichkeit gestärkt werde: „Alle politisch relevanten Themen werden weiterhin öffentlich im Kreistag beraten und entschieden. Der Kreistag bekommt sogar mehr Entscheidungsbefugnis, da einige Zuständigkeiten vom Ausschuss für Gesundheit und Kliniken an den Kreistag übergehen.“
Das auf der Grundlage der Eckpunkte entwickelte Modell sieht vor, die politisch strategischen Zuständigkeiten des GKA auf den Kreistag zu übertragen und somit eine breite demokratische Legitimation bei allen politisch relevanten Themen zu schaffen. Die operativen Angelegenheiten werden auf den Verwaltungsrat der neuen öffentlich-rechtlichen Anstalt des Ortenau Klinikums sowie auf den Aufsichtsrat der „Zweite Säule“ übertragen. Sowohl der neue Verwaltungsrat als auch der Aufsichtsrat sollen mit Mitgliedern des Kreistages besetzt werden. Beiden Gremien sollen jeweils 20 Mitglieder angehören. Neben dem rechtlich gebotenen Sitz des Landrats sollen 19 weitere Mitglieder aus der Mitte des Kreistags gewählt werden.
Aufgabenteilung anvisiert
Die Gremien werden jeweils unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen. Der Kreistag behält seine bisherigen Zuständigkeiten und erhält zusätzliche Aufgaben des GKA. Der Kreistag soll insbesondere über die grundlegenden Zielsetzungen und wesentliche Änderungen in der Struktur der Krankenhäuser entscheiden. Die Aufgaben des Verwaltungsrates liegen insbesondere in der Entscheidung über wesentliche Änderungen im Leistungsangebot der Kliniken.
Bei der Besetzung des Verwaltungsrats und des Aufsichtsrats sind über die jeweils 20 Sitze hinaus sogenannte stimmrechtslose Sitze vorgesehen. Sie werden für den Verwaltungsrat des Ortenau Klinikums (AöR) durch den Geschäftsführer, den Medizinischen Direktor und den Pflegedirektor wahrgenommen. Im Aufsichtsrat ist analog für die Geschäftsführung der „Zweiten Säule“ ein entsprechender Sitz vorgesehen.
Um einen guten Austausch auf der Arbeitsebenen zwischen beiden Säulen zu gewährleisten, soll die Geschäftsführung der jeweils anderen Säule als ständiger Gast zu den Sitzungen eingeladen werden. Im Verwaltungsrat des Ortenau Klinikums (AöR) ist darüber hinaus eine Vertretung des Gesamtpersonalrats des Klinikverbunds als ständiges beratendes Mitglied vorgesehen. Damit soll die Mitarbeiterschaft zukünftig frühzeitig und unmittelbar an operativen Entscheidungen des Ortenau Klinikums beteiligt werden.
Ein von der Fraktion Die Grünen und der SPD eingebrachter Antrag, darüber hinaus einen Vertreter der Gewerkschaften Verdi und Marburger Bund als nicht stimmberechtigtes, externes Mitglied in den Verwaltungsrat aufzunehmen, wurde mit deutlicher Mehrheit vom Kreistag abgelehnt.
Auch ein Antrag der Fraktion der Freien Wähler, einen externen Experten mit betriebswirtschaftlich-medizinischer Kompetenz ohne Stimmrecht in den Verwaltungsrat sowie den Aufsichtsrat aufzunehmen lehnte der Kreistag mit deutlicher Mehrheit ab.





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