Grund für die Freistellung des Klinikchefs sei ein Vertrauensverlust der Menschen in das Klinikum, wie eine Sprecherin des Unternehmens nach der zweiten Krisensitzung binnen einer Woche mitteilte. Der Landrat und Aufsichtsratsvorsitzende Herrmann Hübner werde deshalb zügig Verhandlungen mit Ranftl über eine Vertragsauflösung aufnehmen. Die Leitung der Klinik soll ein Interimsgeschäftsführer übernehmen. Es sei dazu schon jemand ins Auge gefasst, konkrete Namen wollte die Sprecherin aber nicht nennen.
Kommissionen sollen Missstände untersuchen
Der Aufsichtsrat beschloss zudem die Einrichtung von drei Kommissionen: Sie sollen die in verschiedenen Medien erhobenen massiven Vorwürfe über angebliche Missstände in der Geburtshilfe, über zu lange Beatmungszeiten und über zu häufige Implantationen von Aortenklappen mit dem sogenannten TAVI-Verfahren untersuchen. Die Kommissionen sollen mit internen und externen Experten besetzt werden. Mit diesen Maßnahmen wolle man Missstände aufdecken, beseitigen und Transparenz schaffen, um verlorengegangenes Vertrauen wiederherzustellen.
Neues Führungsmodell
Außerdem denkt der Aufsichtsrat offenkundig über ein neues Führungsmodell am Klinikum nach. Wie die Sprecherin bestätigte, wird darüber diskutiert, eine zwei- oder dreiköpfige Führungsspitze anstelle der bisherigen Alleingeschäftsführung zu schaffen. Neben einem Kaufmännischen Leiter könnten dann ein Ärztlicher Direktor und zusätzlich ein Verantwortlicher für den Pflegebereich das Haus führen. Konkrete Entscheidungen hierzu sind aber auf der Sitzung noch nicht gefallen.
Razzia auf der Babystation
Das Klinikum Bayreuth war vergangene Woche tief in die Negativschlagzeilen geraten. Erst berichtete der "Spiegel" über massive Missstände im Haus, dann beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft bei einer Razzia Behandlungsunterlagen von Patienten. Auslöser der Ermittlungen ist eine anonyme Anzeige, wonach es in den Jahren 2008 bis 2011 in vier Fällen zu Fehlern bei der Behandlung von Neugeborenen gekommen sein soll. In einem Fall soll ein neugeborenes Kind infolge der Fehlbehandlung sogar gestorben sein; in den anderen Fällen sollen die Neugeborenen "schwerwiegende Dauerschäden" davongetragen haben.




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