
„In diesem Jahr erhalten die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz zusätzlich zum Krankenhausinvestitionsprogramm für Einzelmaßnahmen 62 Millionen Euro pauschale Fördermittel vom Land, das sind 7,8 Millionen Euro mehr als in den Vorjahren“, erklärte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler am vergangenen Mittwoch in Mainz.
Das Land stellt den Krankenhäusern 2021 somit inklusive der Finanzmittel zur Umsetzung des Krankenhausstrukturfonds insgesamt rund 198 Millionen Euro zur Verfügung. Die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser sollen bis Ende 2024 insgesamt rund 230 Millionen Euro über den Krankenhausstrukturfonds erhalten, wovon rund 127 Millionen Euro Bundes- und rund 103 Millionen Euro Landesmittel sind.
Auszahlung bis zum 1. Juni 2021
Darüber hinaus sollen die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz rund 200 Millionen Euro über den Krankenhauszukunftsfonds erhalten. Von den rund 200 Millionen Euro habe das Land 30 Prozent, also rund 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die restlichen Mittel stammten vom Bund.
Die Erhöhung der pauschalen Fördermittel sei unter anderem Gegenstand einer Änderung der Landesverordnung, welche die pauschalen Fördermittel regele und am 17. April 2021 in Kraft getreten sei. Diese sehe vor, dass die Krankenhäuser zur Sicherung ihrer Liquidität in der durch die Pandemie auch wirtschaftlich angespannten Lage die pauschalen Fördermittel als Gesamtbetrag bereits zum 1. Juni 2021 ausgezahlt erhielten.
Pauschalförderung zusätzlich zur Einzelförderung
Die pauschalen Fördermittel sollen auf alle Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz nach einem vorgegebenen Schlüssel, der die Fallzahlen und die Aufgabenstellung der Krankenhäuser berücksichtigt, verteilt werden. Mit diesen Mitteln können die Krankenhäuser die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter – zum Beispiel Krankenhausbetten, Nachttischschränke, medizinische Geräte vom Röntgengerät bis zum Kernspintomographen finanzieren.
Die Pauschalförderung werde zusätzlich zur Einzelförderung, die für größere Baumaßnahmen vorgesehen sei, und zusätzlich zur Förderung im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds sowie des Krankenhauszukunftsfonds gewährt. „Die Krankenhäuser können über die Verwendung der pauschalen Fördermittel im Rahmen der Zweckbindung frei verfügen“, erläuterte Bätzing-Lichtenthäler.





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