„Mit Medgate Deutschland werden wir dieses Angebot signifikant ausbauen und den von mir eingeleiteten digitalen Wandel der Rhön-Klinikum AG konsequent fortsetzen. Wir nutzen die Chancen der Digitalisierung, um den Patienten exzellente medizinische Leistungen anzubieten, die ihnen lange Wege und unnötige Wartezeiten ersparen und die ärztliche Beratung, Diagnosestellung und Behandlung schneller, komfortabler und besser machen.
„Selbstverständlich bleiben wir aber weiterhin ein breit aufgestellter, hoch qualitativer Krankenhauskonzern – wir erweitern mit diesem telemedizinischen Angebot allerdings unsere Wertschöpfungskette auf sinnvolle Weise. Mit Medgate haben wir einen erfahrenen Partner gefunden, der unsere hohen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen an ein telemedizinisches Angebot teilt.”
Neue Gesetzeslage erlaubt Entwicklung in Deutschland
Medgate freut sich, mit der Rhön-Klinikum AG einen etablierten Partner für ihren Markteintritt in Deutschland gefunden zu haben. Dr. Andy Fischer, CEO von Medgate sagt: „Wir teilen die Vision, dank digitaler Hilfsmittel effiziente und qualitativ hochwertige Versorgungskonzepte zu entwickeln und diese langfristig allen Versicherten in Deutschland zugänglich zu machen. Das Potential in Deutschland ist riesig.
In der Schweiz hat heute fast jeder krankenversicherte Einwohner Zugang zu telemedizinischen Dienstleistungen und diese werden rege genutzt. Die neue Gesetzeslage erlaubt nun eine solche Entwicklung auch in Deutschland. Die Rhön-Klinikum AG ist für uns der ideale Partner für ein derartiges Innovationsvorhaben.“
Lockerung des Fernbehandlungsverbots lässt Nachfrage nach Telemedizin steigen
Die Rhön-Klinikum AG und Medgate sind davon überzeugt, dass mit der schrittweisen Lockerung des Fernbehandlungsverbots die Nachfrage nach telemedizinischen Angeboten in den kommenden Jahren auch in Deutschland signifikant steigen wird. Im Mai 2018 hatte der Deutsche Ärztetag einer Änderung der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte zugestimmt und das bisher geltende berufsrechtliche Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung gelockert, inzwischen sind viele Bundesländer nachgezogen.


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