
Dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat das zuständige Amtsgericht Arnsberg unter dem Aktenzeichen 10 IN 150/19 stattgegeben und Rechtsanwalt Andreas Schoß zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Von dem Insolvenzantrag sind insgesamt 213 Arbeitnehmer betroffen, welche in zwei Mitarbeiterversammlungen über die aktuelle Situation informiert wurden.
„Wir bewegen uns in einem von den Krankenkassen und dem Gesetzgeber geregelten Markt. Mehrleistungen oder die Erweiterung des Angebots werden, wenn überhaupt nur teilweise vergütet oder von vorherein untersagt. Dies führt in Winterberg seit Jahren zu Defiziten von bis zu 2 Millionen Euro jährlich, Tendenz steigend. Eine Entwicklung, die unsere finanziellen Reserven schon längst aufgebraucht hat.“ so die im März 2019 neu berufene Geschäftsführerin Agnes Hartmann. „Ohne die zusätzliche finanzielle Unterstützung durch die Krankenkassen können in Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte Krankenhausleistungen der Grund- und Regelversorgung auf Basis von Fallpauschalen nicht mehr kostendeckend angeboten werden. Daher sehen wir ohne diese zusätzliche Unterstützung keine Möglichkeit, in der bisherigen Ausrichtung des St. Franziskus-Hospitals die stationäre Versorgung der Menschen in der Region sicherzustellen“, so Hartmann weiter.
In den vergangenen Monaten haben die Verantwortlichen zahlreiche Gespräche und Verhandlungen auf verschiedenen Ebenen geführt, auch mit dem Ziel einen anderen als den bisherigen Träger zu finden. In diese Gespräche waren auch die betroffenen Städte Winterberg, Hallenberg und Medebach eingebunden, welche sich einer partiellen finanziellen Unterstützung ebenso wenig verschlossen haben wie der katholische Träger des Krankenhauses. „Weder die betroffenen Städte, der Landkreis noch der bisherige Träger sind in der Lage die Strukturschwächen der Krankenhausfinanzierung im ländlichen Raum auf Dauer auszugleichen. Zuständig sind und bleiben das Land und die Krankenkassen.“ so die Geschäftsführerin Hartmann.





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