
Im Klinikum Ernst von Bergmann, dem größten Potsdamer Krankenhaus, hatten sich zu Beginn der Pandemie im März 2020 Infektionen mit dem Erreger Sars-CoV-2 bei Patienten und Mitarbeitern gehäuft. Von Ende Januar bis Ende April waren 140 Patienten und 208 Mitarbeiter positiv getestet worden. 47 Corona-Patienten starben in der Klinik. Nach einer Untersuchung hatten Experten des Robert Koch-Instituts unter anderem kritisiert, dass Umzüge ganzer Stationen die Virusübertragung begünstigt haben könnten.
Mehr als ein Jahr hat die Staatsanwaltschaft Potsdam die Verantwortlichkeit zum Corona-Ausbruch im Klinikum Ernst von Bergmann geprüft. Arbeitsplätze und Privaträume der Beschuldigten wurden durchsucht. Eine Vielzahl von Patientenakten, Dienstanweisungen und Ablaufpläne wurden sichergestellt und durch eine Sonderermittlungsgruppe des Landeskriminalamtes unter Leitung der Staatsanwaltschaft Potsdam ausgewertet. Auch die Erkenntnisse des RKI und weiterer Expertenkommissionen wurden hinzugezogen. Nun stellte die Behörde die Ermittlungen ein, wie sie am 13.8.2021 bekannt gab.
Ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Umgang der Beschuldigten mit dem Covid-19-Ausbruch und dem Tod oder der Infektion von Patienten im Klinikum sei nicht nachzuweisen, hieß es nun. Auch eine Straftat nach dem Infektionsschutzgesetz liege nicht vor. Die Ermittlungen gegen drei leitende Mediziner und die frühere Geschäftsführung des Klinikums wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und fahrlässigen Tötung liefen seit Herbst 2020. Bereits im April hatte die Behörde mit den Prüfungen zum Verdacht begonnen.
Das Ergebnis der Ermittler: Der Nachweis, dass eine etwaige Pflichtverletzung im Einzelfall auch konkret für die Erkrankung und gegebenenfalls den Tod eines Menschen ursächlich gewesen ist, war nicht zu führen. Auch dafür, dass die Beschuldigten aus wirtschaftlichen Erwägungen unzureichende Schutzmaßnahmen bewusst und gewollt in Kauf nahmen, gab es keine Beweise. Vielmehr hätten die Beschuldigten schon vor Ausbruch der Corona-Pandemie erhebliche Anstrengungen unternommen, um materielle, personelle und organisatorische Vorbereitungen zu treffen, hieß es.
Die Ermittler betonten, dass im Frühjahr 2020 das Wissen über das Virus und seine Übertragbarkeit noch „rudimentär“ gewesen sei. Die Übertragung durch Aerosole sei unterschätzt, die Testmöglichkeiten begrenzt gewesen. Benötigtes Material wie FFP2-Masken habe man kaum bekommen. „Damit begründeten sich bereits nicht ausräumbare Zweifel an der Möglichkeit der sicheren Beherrschbarkeit des Ausbruchsgeschehens im KEvB mit den im Frühjahr 2020 vorhandenen Mitteln.“
Zwar gebe es Zweifel daran, dass das Krankenhaus die Infektionen rechtzeitig an das Gesundheitsamt gemeldet hat. Allerdings konnten die Ermittler nicht feststellen, dass dies dazu führte, dass sich die Krankheit weiter ausbreitete. Da die verspätete Meldung aber eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann, hat die Staatsanwaltschaft die Akten an die Stadtverwaltung als Bußgeldstelle zurückgegeben.





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