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Privatkliniken drohen mit MusterklageStreit über kommunale Subvention wieder aufgeflammt

Der Bundesverband der Deutschen Privatkliniken (BDPK) will den Kreis Calw mit einer Musterklage überziehen. Der IVKK reagiert streitlustig und spricht von einer idealen Vorlage.

Der BDPK hat eine Unterlassungsklage an Calws Landrat Helmut Riegger geschickt. Der Landkreis dürfe die Verluste der Kliniken in Calw und Nagold nicht mehr ausgleichen. Eine solche Subventionierung verstoße gegen Vorschriften des EU-Beihilferechts, sagte Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK der "Stuttgarter Zeitung". Calws Landrat Riegger sagt zu der drohenden Musterklage, sie bringe zusätzliche Brisanz in eine ohnehin schwierige Lage. Mehr als fünf Millionen Euro hat der Kreis im vergangenen Jahr zugeschossen, um das Defizit der Kliniken auszugleichen. Genau das bemängelt der Bundesverband der Deutschen Privatkliniken: Sie müssten selbst für einen ausgeglichenen Haushalt sorgen. Wenn Klinikverluste aus Kreiskassen gedeckt würden, verzerre das den Wettbewerb und verstoße gegen EU-Recht.

Bernhard Ziegler: "Für uns ist das wie ein Elfmeter"
Der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser (IVKK) zeigt sich streitlustig. "Diese Drohung ist ziemlich keck, doch für uns ist das wie ein Elfmeter", kontert Bernhard Ziegler im Gespräch mit kma-online. "Wir haben großes Interesse die Krankenhausfinanzierung höchstrichterlich prüfen zu lassen." Es geht ihm um die grundsätzliche Frage, ob der Krankenhaussektor weiter wie ein wettbewerbsorientierter Wirtschaftszweig behandelt werden soll oder nicht. "Die Krankenhäuser sind seit Anfang dieses Jahrtausends in einem schleichenden Prozess immer stärker der Ökonomisierung unterworfen worden. Die Frage, ob das rechtens ist, wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nie geklärt, weil es dazu keinen Anlass gab", resümiert Ziegler. Mit einer Klage der Privaten Klinikträger wäre dieser Anlass gegeben. Einige Verfassungsrechtler argumentieren, der Krankenhausbereich mit seinen speziellen Strukturen dürfe nicht wettbewerbsrechtlich geregelt werden, weil es sich hier um eine Aufgabe der Daseinsfürsorge handelt. "Ein Krankenhaus muss gut und modern wirtschaften, aber der Wettbewerb darf nicht im Vordergrund stehen. Das ist mit unserer Verfassung nicht vereinbar", unterstreicht Ziegler.

Calws Landrat bleibt hart
Mit Spannung darf nun erwartet werden, ob der BDPK seine Drohung wahr macht und klagt. Die Frist der strafbewährten Unterlassungserklärung läuft am Freitag ab. Landrat Riegger gibt sich kämpferisch: Unterschreiben will er nicht. Thomas Reumann, Vorstandsvorsitzender der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), betont derweil, Beihilfezahlungen seien innerhalb der EU nicht grundsätzlich verboten. Im so genannten Monti-Paket der EU seien Kriterien aufgeführt, wonach kommunale Träger, also Landkreise, durch einen Betrauungsakt ermächtigt werden können, Beihilfen für Krankenhäuser zu leisten, wenn diese medizinische Leistungen erbrächten, die der Allgemeinheit dienten. "Wenn die Voraussetzungen gemäß der Monti-Regelungen eingehalten werden, sind Beihilfen grundsätzlich möglich", betont Reumann in der "Stuttgarter Zeitung". Im übrigen müsste der Privatklinikverband eine so genannte "Beihilfebeschwerde" nicht gegen den Landkreis Calw, sondern gegen die Bundesrepublik Deutschland führen, der Kreis wäre also "nicht Partei des Verfahrens".

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