Die derzeitige Struktur der Universitätsklinik verstoße gegen das Grundgesetz und müsse vom Land Niedersachsen bis Ende 2015 verändert werden, entschied das Gericht in Karlsruhe. Nicht nur bei Forschung und Lehre, sondern auch beim Haushalt, der Krankenversorgung, der Organisationsstruktur der Klinik und der Bestellung und Abberufung des Vorstands müsse der Senat eingebunden werden. "Das ist eine sehr umfangreiche Entscheidung, die wir eingehend prüfen", so die Wissenschaftsministerin von Niedersachsen, Gabriele Heinen-Kljajic (Grüne), gegenüber der Zeitung "Die Welt".
Uniklinikstruktur verstößt gegen Hochschulgesetz
Der Beschwerdeführer ist der Hochschullehrer Bernd Haubitz, der auch Mitglied des Senats der MHH ist. Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet er sich dagegen, dass der Gesetzgeber wichtige Entscheidungsbefugnisse innerhalb der MHH vom Senat auf einen dreiköpfigen Vorstand übertragen hat. Das verstößt gegen die hochschulrechtlichen Regelungen über die Bestellung, Neubestellung und Entlassung des Vorstands nach Paragraf 63c Abs. 1 bis 6 sowie über bestimmte Befugnisse des Vorstands nach Paragraf 63e des Niedersächsischen Hochschulgesetzes.
MHH begrüßt das Urteil
Die MHH war auf das Urteil vorberietet, sei schon seit Jahren in ihrem Geiste geführt worden und begrüße es, sagte sie gegenüber kma. Es mache deutlich, dass der akademische Auftrag für die Hochschulmedizin von zentraler Bedeutung sei und entsprechend auf der Leitungsebene abgebildet gehöre. „Wir haben dieses Hochschulgesetz nie ausgeschöpft. In dem Urteil heißt es, dass das Gericht einen Struktur- und Entwicklungsplan anmahnt. Dieser wird derzeit gerade erarbeitet. Wir gehen es daher gelassen an“, so Stefan Zorn, Presseleiter der MHH.


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