Eigentlich sollten die Verträge zur Übernahme in trockenen Tüchern sein. Doch jetzt hat das Bundeskartellamt eine sogenannte Anmeldepflicht für den Zusammenschluss angemahnt, berichtet die "Kreiszeitung Wochenblatt". Das bedeutet, dass die Jahresumsätze der beteiligten Krankenhäuser und die der Krankenhaus-Eigentümer offengelegt werden müssen. Nur wenn sie eine Grenze von 500 Millionen Euro nicht überschreiten, wäre das Zusammengehen ohne kartellrechtliche Genehmigung möglich, weil die Wettbewerbshüter dann nicht von einer marktbeherrschenden Stellung der Akteure ausgehen.
Im Klartext hieße das, dass die Stadt Stade und die Landkreise Stade sowie Rotenburg, die Eigentümer der insgesamt vier Kliniken in Bremervörde, Zeven, Buxtehude und Stade, die Umsätze von ihren Beteiligungen an Stadtwerken, Schwimmbädern und Sparkassen nach Bonn melden müssten. Die Kämmereien der Stadt- und Kreisverwaltungen stehen jetzt unter Druck. Sie müssen die Zahlen schnell zusammenbekommen.


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