Er werde "alles tun, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden", erklärte Marseille auf Anfrage der "Wirtschaftswoche". Dazu zähle auch ein Rücktritt, wenn es nicht anders gehe, zitierte das Magazin am Donnerstag den 55-Jährigen.
Zuvor hatte das Oberlandesgericht Naumburg die Revision Marseilles gegen seine vorinstanzliche Verurteilung wegen Bestechung als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Halle rechtskräftig, das den Gründer, Mehrheitsaktionär und Vorstandschef des Pflegekonzerns zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt hatte.
Marseille war vorgeworfen worden, einer Gutachterin des Medizinischen Dienstes einer Krankenkasse ein Fahrzeug kostenlos überlassen zu haben, damit sie Pflegeheimbewohner in eine höhere, und damit teurere Pflegestufe eingruppiert - was die ebenfalls Angeklagte auch veranlasst haben soll. Mit dieser Höherstufung von Heimbewohnern wurde die jeweilige Krankenkasse zugunsten der Marseille-Kliniken geschädigt.


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