Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG
Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG

Teure Fälle von ÄrztepfuschWenn Patienten Millionenbeträge erstreiten

Wenn Ärzten vor Gericht ein Kunstfehler nachgewiesen wird, kann es für die Haftpflichtversicherer teuer werden. Die Nachrichtenagentur dpa dokumentiert Fälle der vergangenen Jahre, bei denen Kläger hohe Summen erstritten haben.

Oktober 2014

Mainz - Drei Jahre nach einem folgenschweren Fehler in einer Mainzer Schönheitsklinik bekommt eine Patientin 1,5 Millionen Euro Schadenersatz. Darauf einigen sich die Parteien vor dem Landgericht. Die Patientin war im Juni 2011 ins Koma gefallen, weil ihr eine Studentin als Nachtwache fälschlicherweise ein Narkosemittel verabreichte. Das Gericht entschied, dass die Klinik, ein Arzt und die Medizinstudentin für das Versehen haften müssen.

Juni 2014

Hamm - Zehn Jahre nach einem Ärztefehler einigen sich die pflegebedürftige Patientin und die Versicherung der Klinik vor dem Oberlandesgericht Hamm auf die Zahlung einer monatlichen Rente von 8.000 Euro. Außerdem erhält die Geschädigte Schadenersatz über 341.000 Euro und zusätzlich zu einem bereits gezahlten Schmerzensgeld von 250.000 Euro nochmals 150 000 Euro. Das Opfer lag Ende 2004 nach einer Hals-Operation vier Monate im Koma und ist auf Pflege angewiesen. Nach Sauerstoff-Mangel kam es zu einer Hirnschädigung.

Januar 2013

Bonn - Für gravierende Ärztefehler während einer Geburt spricht das Bonner Landgericht einem 2008 geborenen, schwerbehinderten Jungen einen Anspruch auf Schadenersatz in Millionenhöhe zu. Eine Klinik im Bonner Raum und zwei Klinikärzte werden zur Zahlung von 400.000 Euro Schmerzensgeld an den Patienten verurteilt. Zudem haften sie für sämtliche Schäden, die bei dem Kind wegen der Behinderung im Lauf seines Lebens entstehen werden. Dies geht voraussichtlich in die Millionen.

Die Ärzte hatten bei der Geburt des Kindes der Mutter ein Wehenbeschleunigungsmittel verabreicht, das laut Gericht in keinem Fall hätte gegeben werden dürfen. Als die Herztöne schwächer wurden, hätten die Ärzte zu lange mit einer Not-OP gezögert. Das Kind erlitt irreparable Hirnschäden.

Februar 2012

Erfurt - Nach einer fehlgeschlagenen Operation bekommt ein junger Mann 2,8 Millionen Euro. Darauf einigen sich die Familie des Mannes und ein Erfurter Klinikum. Darin enthalten sind 500.000 Euro Schmerzensgeld. Der Schüler war laut Landgericht im Oktober 2005 am Mittelohr operiert worden und hatte dabei einen Herzstillstand erlitten. Wegen eines schweren Hirnschadens war er seitdem zu 100 Prozent behindert.

Oktober 2006

München - Für einen folgenschweren Behandlungsfehler nach der Operation eines Münchner Managers erhält dessen Familie fünf Millionen Euro Schadenersatz. Das ergab ein Vergleich vor dem Landgericht München 1. Als der Mann nach dem Eingriff im Rachenraum von den Beatmungs- und Überwachungsgeräten abgehängt wurde, kam es nach Angaben seiner Rechtsanwälte zu einem Erstickungsanfall. Der Patient blieb rund 15 Minuten ohne Sauerstoff, so dass sein Gehirn irreversibel geschädigt wurde und er ins Wachkoma fiel.

Sortierung
  • Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!

    Jetzt einloggen