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RechtssprechungBundesgericht entscheidet über Honorarkräfte in Kliniken und Heimen

Auch Kliniken sehen die Verhandlungen mit Spannung: "Die Entscheidung ist wichtig, da erstmals höchstrichterlich zu den Honorarärzten entschieden wird", sagte ein Sprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Die vier am Freitag (7. Juni) verhandelten Verfahren betreffen keine Ärzte, sondern Pflegekräfte in Pflegeheimen, die auf Honorarbasis beschäftigt wurden. Auch hier liege üblicherweise die Bezahlung deutlich über dem Lohn einer angestellten Pflegefachkraft, heißt es vom Bundessozialgericht.

Besonders Pflege erwartet Entscheidung mit Spannung

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hofft auf eine richtungsweisende Entscheidung: "Der DBfK ist froh darüber, dass diese Frage nun endlich in höchster Instanz verhandelt und entschieden wird und damit dann eine grundsätzliche Orientierung vorliegt", sagte eine Sprecherin: "Nach unserer Überzeugung hat die Deutsche Rentenversicherung weit überzogen mit ihrem Verhalten gegenüber Einzelselbstständigen und deren Arbeitgebern und damit der Sache nicht gedient."

Nachdem die Rentenversicherung wiederholt gegen Selbstständige und ihre Arbeitgeber vorgegangen und Nachzahlung fällig geworden sei, sei die Honorartätigkeit in der direkten Pflege fast komplett verschwunden.

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