Leserbrief von Michael Pega
Die Kritik in dem Leserbrief des Herrn Domeyer an dem Konzept einer Krankenhaus- Versicherungsgesellschaft als sogenannter Externer Selbstversicherung greift viel zu kurz, weil sie den Blick ausschließlich auf den Kostenaspekt verengt. Und sie ist obendrein falsch, weil bei einer unmittelbaren Beziehung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer und entsprechender Unternehmensführung ein Kostensatz (Kosten im Verhältnis zur Prämie) von 10 Prozent im Vergleich zu den circa 30 Prozent der meisten Marktversicherer möglich ist. Beispielsweise hat der HDI jahrzehntelang mit einem Kostensatz von circa 10 Prozent gearbeitet und auch der Gerling-Konzern lag in seiner besten Zeit nicht weit darüber. Beide Versicherer haben selbstverständlich nach versicherungswissenschaftlichen Grundsätzen Risiken kalkuliert und höchst professionell Schäden bearbeitet, aber unmittelbar mit dem Versicherungsnehmer und ohne zum Teil unnötige Doppelarbeit, Zeitverzögerung und Informationsverlust. Beide Versicherer haben aber vor allem ohne die Zwischenschaltung von Maklern, die spartenabhängig zwischen 10 Prozent und 25 Prozent der Prämie als Courtage oder Honorar erhalten, gearbeitet. Insofern ist die Kritik des Maklers Domeyer als Betroffener zwar verständlich aber unberechtigt. Zu den übrigen, zum Teil noch wichtigeren, Vorteilen einer Krankenhaus-Versicherungsgesellschaft hier nur kurz Folgendes:
Die von mir vorgeschlagene externe Selbstversicherung folgt dem Grundgedanken, dass der wirtschaftliche Interessengegensatz zwischen Versicherungsnehmern, die möglichst niedrige Prämien bei weitest möglichem Deckungsumfang suchen und Versicherungsgesellschaftern, die einen möglichst hohen Gewinn anstreben, dann aufgelöst wird, wenn Gesellschafter und Versicherungsnehmer identisch sind. Daraus folgend bieten externe Selbstversicherungen gegenüber Fremdversicherungen große direkte und indirekte wirtschaftliche Vorteile für die Versicherungsnehmer:
-Festlegung der Geschäftspolitik, insbesondere der Prämien- und Bedingungspolitik, und somit die Chance auf eine risikogerechte Prämienminimierung durch Thesaurierung der Gewinne bei gleichzeitiger Bedingungsoptimierung, sowie Planungs- und Deckungssicherheit für die beteiligten Krankenhäuser,
-Aktives Risiko- und Schadenmanagement durch Analyse und Auswertung der Schadendaten, insbesondere bei Haftpflichtschäden, Entwicklung von Risikoindikatoren, Einsatz von Peer-Review-Verfahren bei Auffälligkeiten, Schärfung des Risikobewusstseins der Mitarbeiter und dadurch ständig sinkende Schadenquoten,
-Kapitalerträge aus der Anlage von Fonds, insbesondere aus vorausgezahlten Prämien, Rücklagen und Rückstellungen,
-Zugang zum Rückversicherungsmarkt mit direkten Einflussmöglichkeiten auf Prämien und Bedingungen,
-Teilnahme an der materiellen und ideellen Wertsteigerung der Gesellschaft.
Auch die Schlussfolgerungen des Herrn Domeyer sind nicht richtig. Eine ganze Reihe von Krankenhausträgern hat nicht nur Interesse an dem Projekt gezeigt und die Erstellung einer Machbarkeitsstudie, die sehr "ins Detail ging und alle Fragen beantwortete", unterstützt, sondern war und ist noch heute bereit, die Krankenhaus-Versicherungsgesellschaft zu gründen. Die von der BaFin hierfür vorgegebene sehr hohe Zahl von in der Summe 50.000 Betten wurde allerdings nicht erreicht. Gründe hierfür, und das sollte jemand, der "seit mehr als 25 Jahren mit der Versicherung von Krankenhäusern befasst ist" wissen, sind das stark traditionell ausgeprägte Denken und Handeln vieler Verantwortungsträger im Gesundheitswesen, das gelegentlich andere Motive als nur rein wirtschaftliche in den Vordergrund stellt.
An dem Ausstieg vieler Versicherer aus dem Krankenhausgeschäft haben nicht zuletzt die spezialisierten Versicherungsmakler einen hohen Anteil. Sie haben über Jahre eine extreme Prämienkonkurrenz unterstützt, um Marktanteile zu gewinnen. Hinzu kommen die sehr niedrigen Renditen aus dem Kapitalanlagegeschäft, die Neubewertung von Rückstellungserfordernissen bei Haftpflicht-Personenschäden, die weitere Stärkung der Patientenrechte und die Forderungen der europäischen Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA die Solvency II-Regeln für die Zulassung und den Betrieb von Versicherungen zugrunde zu legen unter anderem mit entsprechenden Eigenkapitalbindungen.
Zurück zu meiner Gründungsidee: Es reicht offenbar nicht, die richtige Idee richtig umzusetzen, es muss auch die richtige Zeit dafür sein. Vieles spricht dafür, dass diese jetzt gekommen ist.


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