
Der Richter am Güstrower Amtsgericht sprach die 33-Jährige der neunfachen Freiheitsberaubung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und Betruges schuldig, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Die Verurteilte hatte in Krakow zwei Pflegeeinrichtungen betrieben, die 2016 von den Behörden geschlossen wurden. Zeugen zufolge hatten dort unhaltbare Zustände geherrscht. Unter anderem sagte eine Mitarbeiterin der Heimaufsicht aus, sie habe eine abgemagerte Bewohnerin gefunden, die hilflos in einem vergitterten Bett gelegen habe und schwer dehydriert gewesen sei. Ein Kriminalpolizist hatte beim Prozessauftakt berichtet, er habe die Frau für tot gehalten, bis sie «Durst, Durst» gesagt habe. Die Tochter der Frau trat im Prozess als Nebenklägerin auf. An sie muss die verurteilte Betreiberin 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Der Anklage zufolge soll sie sich gegenüber Angehörigen von Pflegebedürftigen unter anderem als Pflegefachkraft mit Qualifizierungen für Palliativpflege und Beatmung präsentiert haben. Nichts davon stimmte laut Staatsanwaltschaft, die Frau hatte demnach früher als Versicherungsmaklerin gearbeitet. Nach Angaben des Gerichts darf die Frau nun für fünf Jahr nicht im Pflegebereich arbeiten.





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