Ein Beispiel hierfür wäre zum Beispiel das am Universitätsklinikum Heidelberg entwickelte INtensivPflege Und LeistungserfassungsSystem (INPULS®). Es erfasst alle relevanten Aspekte des intensivmedizinischen Pflegeaufwands, woraus dann ein Pflegeschlüssel berechnet werden kann. Ähnliche Systeme sollten für andere Bereiche und Berufsgruppen entwickelt und angewendet werden, um dann eine der Grundlagen für ein weiterentwickeltes Krankenhausfinanzierungssystem darzustellen, das einige von der Gesundheitspolitik bereits angestoßene Initiativen zusammenbringt und zu einem stimmigen Gesamtkonzept weiterführt:
DRG-Fallpauschalen
Die bisherigen DRG-Fallpauschalen sollen nach Ansicht der Experten zukünftig nur noch die Sachkosten einer klinischen Behandlung vergüten, die beispielsweise für Diagnostik, Medikamente, Verbrauchsmaterialien oder Implantate anfallen. So wird sichergestellt, dass auch in Zukunft die im Krankenhaus erbrachten Leistungen transparent dargestellt und kostendeckend vergütet werden. Durch die gesonderte Erstattung von Sachleistungen lohnt sich jedoch eine Fallzahlsteigerung oder die Bevorzugung besonders kostspieliger Therapien aus finanziellen Gründen nicht mehr“, erläutert Riessen.
Personalbudget
Die Personalkosten werden im Finanzierungskonzept durch ein eigenes Personalbudget für jedes Krankenhaus abgedeckt. „Dieses Geld darf nur zweckgebunden für tatsächlich vorhandenes Personal ausgegeben werden. Somit gibt es keine Anreize mehr, Personal einzusparen, um wirtschaftliche Vorteile zu erzielen“, so der Experte. Bei Zusammenlegungen von Krankenhäusern könnten die entsprechenden Personalbudgets zusammenfließen.
Infrastrukturbudget
Analog zu den Personalkosten ist ein Budget für Infrastrukturkosten wie Informationstechnologie (IT), Energie oder Instandhaltung geplant. „Dieses Geld kann bei Bedarf, beispielsweise bei steigenden Energiekosten, direkt angepasst werden“, sagt Riessen. Kommt es zur Zusammenlegung von Kliniken, werden finanzielle Ressourcen aus der Infrastruktur frei. Diese können beispielsweise für Investitionen an den verbleibenden Standorten eingesetzt werden.
Investitionsbudget
Ebenfalls einen eigenen Etat soll es für die an vielen Kliniken dringend notwendigen Investitionen geben. „Diese Mittel sollen im Rahmen einer zukunfts-, versorgungs- und bedarfsorientierten Krankenhausplanung gezielt an die Kliniken gehen, die als systemrelevant eingestuft sind“, so Riessen. Wichtige Investitionsbereiche seien beispielsweise die IT-Infrastruktur und der Aufbau von interdisziplinären Notfallzentren.
Qualitätszuschläge
Es müssen Ziele der Qualitätssicherung definiert und festgelegt werden. Nach dem Finanzierungsmodell der DGIIN erhalten Krankenhäuser Bonuszahlungen, wenn sie diese Ziele erreichen. Die Höhe richtet sich nach einem bestimmten Prozentsatz des Basisbudgets. Gleichzeitig können bei deutlichen Qualitätsmängeln Gegenmaßnahmen definiert werden, welche das Krankenhaus umsetzen muss.
Ergänzt werden sollte dieses System nach Ansicht der Experten durch Fachkliniken zur Weiterversorgung geriatrischer Patienten, spezialisierte Fachkliniken, die häufige operative oder interventionelle Eingriffe auf qualitativ hohem Niveau anbieten sowie ambulante Einrichtungen. Diese sollen die systemrelevanten Allgemeinkrankenhäuser entlasten.
„Wenn unser Finanzierungskonzept die Zustimmung der im Gesundheitswesen Beteiligten findet, wird es gelingen, die Gesundheitsversorgung nachhaltig zu verbessern. Und das ohne dabei die Solidargemeinschaft durch finanzielle Mehraufwendungen zu belasten“, fasst Riessen zusammen.
Das ausführliche Diskussionspapier der DGIIN finden Sie hier.





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