
Das aktuelle Abrechnungssystem nach Fallpauschalen führt nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin e.V. (DGIIN) zu ökonomischen Fehlanreizen in den Krankenhäusern, welche die Versorgungsqualität beinträchtigen und einer konstruktiven Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems im Wege stehen. Experten der DGIIN haben deshalb Veränderungsvorschläge für das Finanzierungssystem erarbeitet, um Fehlentwicklungen der letzten Jahrzehnte zu korrigieren. „Wirtschaftlicher Druck darf Patientenversorgung nicht gefährden“, so die DGIIN.
„Der Personalmangel, insbesondere auch im Bereich der Pflege und der zunehmende Kostendruck beeinträchtigen den Klinikalltag massiv. Es besteht dringender Handlungsbedarf, unsere Krankenhausversorgung für die Zukunft auf sichere Beine zu stellen“, sagt Professor Dr. med. Reimer Riessen, Past-Präsident der DGIIN und leitender Oberarzt der Internistischen Intensivstation des Universitätsklinikums Tübingen.
In einem Diskussionspapier, das gemeinsam mit einer Gruppe von Intensiv- und Notfallmedizinern, Medizincontrollern und Vertretern der Pflege verfasst wurde, schlägt die DGIIN eine Reform der Krankenhausfinanzierung in Deutschland vor. Die Kliniklandschaft soll umstrukturiert werden, sodass „systemrelevante“ Allgemeinkrankenhäuser, die mit Intensivstationen und Notaufnahmen an der Akut- und Notfallversorgung teilnehmen und in Zusammenarbeit mit jeweiligen Fachabteilungen komplexe Patienten interdisziplinär versorgen, Bestandteil der Daseinsfürsorge würden. So bekämen sie in der Krankenhausplanung eine besondere Stellung zugewiesen.
„Dazu braucht es kompetent zusammengesetzte und entscheidungsbefugte Gremien, die auf regionaler und überregionaler Ebene eine solche versorgungsorientierte Krankenhausplanung erstellen“, so Riessen. Der Personalmangel in der Pflege und die Einführung von Pflegeuntergrenzen führt zunehmend dazu, dass gerade an diesen besonders wichtigen Kliniken nicht mehr alle vorhandenen Betten belegt werden können. „Deshalb fordern wir, für die Ermittlung des Personalbedarfs geeignete Instrumente einzusetzen, die auch den Bedarf auf Intensiv- und Notfallstationen adäquat berücksichtigen“, so Riessen.


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