Relevant, aber ergänzungsbedürftig – HSMR-Kennzahlen korrelieren nachweislich mit der Qualität der Krankenhausbehandlung, sind aber allein nicht aussagekräftig genug. Sie geben Hinweise auf Verbesserungspotenziale und sind durch differenzierte, abteilungs- oder leistungsbezogene Analysen zu ergänzen. Das ist eine der Aussagen der gemeinsamen Fachtagung der Christlichen Krankenhäuser in Deutschland (CKiD) und der Initiative Qualitätsindikatoren für Kirchliche Krankenhäuser (QKK) zum Thema "Sterblichkeitsrate im Krankenhaus – die standardisierte Kennzahl?".
Diskutiert wurde, ob die Hospital Standardized Mortality Ratio (HSMR) als Kennzahl zur risikoadjustierten Gesamtsterblichkeit in einem Krankenhaus als Benchmarkgröße dienen kann. Dabei ist zu bedenken: "HSMR ist nicht gleich HSMR - die Berechnungsmethoden und zugrunde liegenden Modelle unterscheiden sich derzeit noch sehr, sowohl in ihren Aussagen zur Qualität einer Einrichtung sowie in ihrer Güte", so der QKK Vorsitzende Christoph Scheu. Entscheidend sei die der Ermittlung der HSMR zugrunde liegende Risikoadjustierung. Diese wurde in den letzten Jahren auch durch deutsche Arbeitsgruppen, beispielsweise um Jürgen Stausberg und Claus Bartels weiter verfeinert.
Klakow-Franck: "HSMR ist ein Indikator unter vielen"
"Ich sehe HSMR nicht als Globalindikator, sondern als einen unter vielen. Die Diskussion im Gemeinsamen Bundesausschuss geht nicht dahin, die HSMR zu einem Gesamtindikator aufzuwerten. Stattdessen haben wir bereits den Weg eingeschlagen, komplexere Qualitätsindizes zu entwickeln", sagte Dr. Regina Klakow-Franck, Unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). Die HSMR sei eine wichtige Kennzahl über die Sterblichkeit im Krankenhaus, die der GBA für die externe stationäre Qualitätssicherung bereits messe. "Allerdings greifen wir die Daten nicht auf der Routinedatenbasis ab, sondern führen dazu eine Datenerhebung durch die Krankenhäuser selber durch. Das ist der Unterschied zwischen der international üblichen HSMR und unserer Kennzahl", so Klakow-Franck. Im GBA sei bereits die Weichenstellung erfolgt, dass auch dort zukünftig prioritär die Routinedaten – im engeren Sinne sind damit die Sozialdaten nach § 284 SGB V gemeint – als Datengrundlage nutzen zu wollen. Damit werde die HSMR auch in den GBA-Verfahren bald Einzug halten.
Mansky hält HSMR für wenig sinnvoll
Gegen HSMR sprach sich Thomas Mansky, Leiter des Fachgebietes Strukturentwicklung und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen an der Technischen Universität Berlin, aus und stellte die Frage, ob ein Krankenhaus mit einer guten Abteilung und einer schlechten nun gut oder schlecht sei. Ein Benchmarking unter Krankenhäusern auf Basis der HSMR sei nicht sinnvoll.
Holländische Kliniken müssen HSMR veröffentlichen
Einen internationalen Vergleich ermöglichte der Beitrag von André A. van der Veen, Hauptgeschäftsführer von de Praktijk Index, einer niederländische Beratungsfirma, die Datenanalysen für Organisationen im Gesundheitswesen anbietet. In den Niederlanden gelte die Standardisierte Krankenhausmortalitätsrate als ein wichtiger Indikator für die Patientensicherheit, betonte van der Veen. Seit zehn Jahren werde sie bereits in immer mehr niederländischen Krankenhäusern erhoben und als Instrument zur Steuerung interner Prozesse und zur Verbesserung von Qualität und Patientensicherheit verwendet. Seit letztem Jahr sind alle niederländischen Krankenhäuser durch das Gesundheitsministerium verpflichtet, ihre HSMR zu publizieren. Im Gegensatz zu Deutschland werde die HSMR im öffentlichen Sektor dazu verwendet, den Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Qualität verschiedener Krankenhäuser zu vergleichen, so van der Veen. Derzeit entwickelt van der Veen ein deutsch-niederländisches Kooperationsprojekt um die HSMR von Krankenhäusern der Grenzregion miteinander zu vergleichen.


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