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KommentarTelefonberatung in Coronazeiten bezahlen

Es ist aktuell eine paradoxe Situation: Alle reden von der Pandemie und dennoch muss der Bundesgesundheitsminister milliardenschwere Programme auflegen, um Krankenhäusern den Leerstand von Betten auszugleichen und Vertragsärzte müssen leere Wartezimmer finanziell kompensieren.

Stephan Porten
privat
Dr. Stephan Porten ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht. Er ist Fachautor mehrere Bücher zu Honorarärzten und zahlreicher Fachveröffentlichungen zum Thema Sozialversicherung.

Bei den Vertragsärzten ist viel in Richtung Videosprechstunde passiert – die telefonische Beratung bleibt aber ein Stiefkind. Dabei ist ein Anruf beim Arzt in der seelisch schwierigen Situation vieler „Homeoffice“-Patienten ein probates Mittel. Auch sind nicht alle Patienten so fingerfertig mit PC und Laptopkamera wie der Gesundheitsminister es sich vielleicht wünscht.

Derzeit ist Telefonberatung aber weiterhin ein eher unbezahlter Service. Es ist zwar wirklich zu verstehen, dass die Krisenmanager im Bundesgesundheitsministerium sich nun nicht gerade das komplizierte Feld des EBM für Reformen ausgesucht haben. Dennoch sei der Zwischenruf erlaubt, dass es sinnvoll wäre, nun alle Beschränkungen der Leistungserbringung von Ärzten über Video, Telefon oder was auch immer erst einmal ohne Wenn und Aber fallen zu lassen. Ärzte für Arbeit, die sie vernünftig einbringen können, nicht zu bezahlen, um ihnen im Nachgang finanzielle Lasten durch Ausbleiben von Patienten mit einer Pauschale abzugelten, macht keinen Sinn.  

Gestern kam ich an einer sehr noblen Pizzeria vorbei, in der Licht war. Das Restaurant war zwar geschlossen, aber man versuchte dort eben Pizza zum Mitnehmen zu verkaufen. Wer als Arzt versucht für seine Patienten erreichbar zu sein am Telefon oder sonst wie, der darf nicht genauso behandelt werden, wie jemand, der von Anfang an auf die Ausgleichszahlung aus dem Bundesgesundheitsministerium setzt. Der EBM ist für die Regelversorgung gemacht – was wir gerade erleben, ist jedoch kein Regelversorgung mehr.

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