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InnovationsklauselVerband gibt Tipps zur NUB-Antragstellung

Der Medizintechnik-Branchenverband BVMed gibt in einem Sondernewsletter Kliniken Tipps zur Antragsstellung bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB).

Die NUB-Anträge müssen bis zum 31. Oktober 2014 beim DRG-Institut InEK eingereicht werden. Der BVMed-Newsletter der Innovationsinitiative "Fortschritt erLeben" zeigt die wichtigsten Aspekte der DRG-Innovationsklausel auf und informiert über die anschließenden Verhandlungen mit den Krankenkassen, falls ein Innovationsantrag angenommen wird. Der Newsletter kann hier heruntergeladen werden.

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