Die NUB-Anträge müssen bis zum 31. Oktober 2014 beim DRG-Institut InEK eingereicht werden. Der BVMed-Newsletter der Innovationsinitiative "Fortschritt erLeben" zeigt die wichtigsten Aspekte der DRG-Innovationsklausel auf und informiert über die anschließenden Verhandlungen mit den Krankenkassen, falls ein Innovationsantrag angenommen wird. Der Newsletter kann hier heruntergeladen werden.
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How to „Bewährte Konzepte für Reformzeiten“




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