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KompetenzenWeiterbildungen für Aufsichtsräte immer wichtiger

An Mitglieder von Aufsichtsräten in Gesundheits- und Sozialunternehmen werden aktuell immer höhere Erwartungen gestellt. Dies betrifft sowohl die mehr oder minder ausgesprochene Kompetenzerwartung, wenngleich sie noch nicht rechtlich fixiert ist, als auch Fragen des Haftungsrechts und eines möglichen Schadensersatzanspruchs.

Mann am Schreibtisch
Pixabay
Symbolfoto

Rechtliche, ökonomische und unternehmensstrategische Kenntnisse werden unabdingbar, kommunikative Fähigkeiten sind erforderlich, und ein Szenario von Krisenbewältigungstechniken will beherrscht sein. „Die Insolvenzen von freigemeinnützigen und privaten Krankenhäusern sowie akute Schieflagen einiger öffentlicher Krankenhäuser machen deutlich, dass die Anforderungen und die Risiken von Aufsichtsräten innerhalb der letzten zwei Jahre erheblich gestiegen sind. Diese Entwicklung wird sich mit der Gesetzgebung für 2020 dramatisch beschleunigen“, so Krankenhausmanager Falko Rapp.

Da häufig Mitglieder in Aufsichtsgremien aufgrund ihrer ursprünglichen berufspraktischen Kompetenz berufen werden – und hier sind insbesondere Ärztinnen und Ärzte zu nennen, die in Krankenhausaufsichtsräten Mandate übernehmen – fehlt oft eine vertiefte Kenntnis der ökonomischen und rechtlichen Aufgabenfelder, denen sich ein Aufsichtsratsmitglied zu stellen hat. Dies kann zu einer Verunsicherung in den Gremien führen, die dadurch noch verstärkt wird, dass die Arbeitsteilung zwischen den Eigentümern, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung – die Corporate Governance – häufig nicht klar geregelt ist. Das mibeg-Institut Medizin hat daher gemeinsam mit erfahrenen Managern, Juristen und Aufsichtsräten, supervidiert durch einen Wissenschaftlichen Beirat, eine Weiterbildung konzipiert, die speziell auf die Belange von Aufsichtsratsmitgliedern im Gesundheits- und Sozialwesen ausgerichtet ist.

„Die praxisnahe Weiterbildung“, so Barbara Rosenthal vom mibeg-Institut, „zeigt wesentliche inhaltliche Komponenten auf, die von einem Mitglied des Aufsichtsrats beherrscht werden sollten, ermutigt über zahlreiche Best-Practice-Beispiele zur professionellen Wahrnehmung des Aufgabenspektrums und analysiert im Peer-to-Peer-Verfahren den eigenen Steuerungs- und Managementansatz, den die Teilnehmer der Weiterbildung favorisieren.“ Nähere Informationen zur Weiterbildung, die am 11. Februar 2020 in Köln startet, finden Sie unter www.mibeg.de/medizin/weiterbildung-aufsichtsrat/

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