Das Geld für die drei KV-Vorstände Angelika Prehn und ihre Beisitzer Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke soll Ausgleich sein für die Rückzahlung von 183.000 Euro, die das das Trio Anfang 2011 rechtswidrig kassiert hatte (kma berichtete). Am gleichen Abend will die Delegiertenversammlung (DV) der Zahnärztekammer Berlin über die Einführung von Übergangsgeldern abstimmen.
Rückblick: Im Frühjahr 2011 kassierte der KV Vorstand unter dubiosen Umständen Übergangsgelder von jeweils 183.000 Euro – trotz Wiederwahl für sechs Jahre. Das Fernsehmagazin "Kontraste" deckte den Skandal auf, die Aufsicht ordnete eine Rückforderung an. Die KV klagte, zog diese aber Ende vergangenen Jahres vor dem Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg zurück. Prehn, Kraffel und Bratzke erstatteten der KV insgesamt 549.000 Euro.
Geschichte vom dreisten Bubenstück
Gleich nach der Gerichtsschlappe wurden neue Pläne geschmiedet. Das Trio sollte finanziell entschädigt werden für zurückgezahlte Gelder, deren Auszahlung nach Auffassung des LSG "rechtswidrig" war. Die Aktion erfüllt möglicherweise den Straftatbestand der Untreue. Seit Frühjahr letzten Jahres ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue, Büros und Privaträume der drei Vorstände wurden durchsucht.
Eine undurchsichtige Rolle spielte Peter Pfeiffer. Am 10. Januar dieses Jahres erklärte der KV-Jurist gegenüber der VV, das LSG habe am 19. Dezember den "Weg vorgezeichnet", den Betrag als "Gehaltserhöhung zu realisieren". Der Richter habe sogar dem "Vergleichsvorschlag gemacht", die 183.000 Euro als "Gehaltserhöhung" auf sechs Jahre zu verteilen. Pfeiffer gilt als Vertrauter des Vorstands. Auf Anfrage widersprach LSG-Sprecher Axel Hutschenreuther dieser Darstellung. Der Vorsitzende Richter Martin Laurisch habe "beileibe keinen Vergleichsvorschlag" gemacht. "Befremdet" stellte der Sprecher fest, was alles "in die (vermeintlichen) sonstigen Äußerungen des Vorsitzenden des 7. Senats (gemeint ist Richter Laurisch) offenbar hineinorakelt wird".
Antrag mit hohen Ausgleichszahlung hat Aussichten auf Erfolg
Jetzt bröckelt die Unterstützung, der früher geschlossene Block der Fachärzte ist gespalten, frühere Verbündete üben Kritik. Man sei hinters Licht geführt worden, schimpfte im Juni eine VV Delegierte, beklagte immateriellen Schaden und Imageverlust. Jetzt soll die VV final entscheiden. Ein Antrag sieht eine fast vollständige Kompensation der Rückzahlung vor, durch Gehaltserhöhung und Verdoppelung der Übergangsentschädigung. Ein "Kompromissvorschlag" will die Übergangsentschädigung von sechs auf zwölf Monate (fast 100.000 Euro pro Vorstand) verdoppeln.
Keinen Cent mehr zahlen will dagegen Christiane Wessels. Es sei "nicht zu vertreten", begründet die Gynäkologin ihren Antrag, dass der Vorstand auf Grund seines Verhaltens noch finanziell entschädigt werde. Hinzu kommt, dass der KV für die Rechtsstreitigkeiten (Rechtsgutachten, Klage, Anwalts- und Gerichtskosten et cetera) Kosten von 165.000 Euro entstanden sein sollen – pro Vorstandsmitglied 55.000 Euro.
Geldquelle KV: Zahnärzte wollen Übergangsgelder einführen
Übergangsgelder an der Spree sind "in". Parallel zur KV will die Zahnärztekammer Berlin jetzt Übergangsgelder einführen. Laut einer Vorlage – darüber soll die Delegiertenversammlung (DV) morgen abstimmen - sollen Präsident und Vizepräsident nach dem Ausscheiden zwei Monatsentschädigungen pro Amtsjahr erhalten (maximal 16). Begründung: "Absicherung des beruflichen Wiedereinstieg und zur Existenzsicherung nach dem Ausscheiden aus dem Ehrenamt". Im Todesfall profitieren sogar Hinterbliebene, wie "leibliche Abkömmlinge".
Profitieren könnte Wolfgang Schmiedel, seit 2004 Präsident der Kammer. Gerüchte eine Absprache, nach der Schmiedel kommendes Jahr ausscheiden wird, bestätigt die Kammer nicht. Die Neuregelung würde ihm den Abschied mit knapp 66.000 Euro versüßen. Auch weitere Fragen – ob eine Verabschiedung kurz vor dem 65. Lebensjahr nicht ein "Geschmäckle" habe und der Antrag Vorgaben des Bundessozialgerichts (BSG) erfülle, beantwortet die Kammer nicht.
Nach dem BSG sollen Übergangsgelder die Wiederaufnahme der vollberuflichen vertragsärztlichen Tätigkeit ermöglichen, dienen aber nicht der "Existenzsicherung". Ob ein 65-jähriger oder älterer Zahnarzt diese Vorgaben erfüllen kann, ist schwer vorstellbar. Auch fehlen im Antrag konkrete Vorgaben zur Auszahlung.
Versorgungswerk für Funktionäre
Anspruch auf Übergangsgeld haben Präsident und Vizepräsident, bei der Anwartschaft zählen alle Zeiten im Vorstand. Beispiel: Ein „einfacher” Beisitzer mit sieben Jahren Vorstandstätigkeit hätte bereits nach einem Jahr als Präsident einen Anspruch auf das volle Übergangsgeld von derzeit 65.500 Euro, kritisiert die Initiative Unabhängiger Zahnärzte Berlin (IUZB). Das habe wenig mit einer „echten Hilfe zur Wiederaufnahme der Praxistätigkeit” zu tun.
Ein „Versorgungswerk für Funktionäre”, kritisiert IUZB-Vertreter Gerhard Gneist, spricht von einer „Nacht- und Nebelaktion” und sagt in Richtung Schmiedel: „Sich mal eben zum Abschied die Taschen vollstopfen, das ist gegenüber den Mitgliedern der Kammer unverantwortlich.”


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