Insgesamt berieten die Patientenschützer mehr als 25.000 Menschen. Hauptsächlich geht es um Ärger mit Krankenkassen, Kliniken, Ärzten, Einstufungen in Pflegestufen oder um Patientenverfügungen.
Stiftungsvorstand Eugen Brysch rät, bestehende Patientenverfügungen überprüfen zu lassen, weil nach dem neuen Hospiz- und Palliativgesetz eine palliative Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Patienten nun ausdrücklich zur Krankenbehandlung zähle. "Jeder sollte diese Zusage für den Bedarfsfall in seinem Dokument einfordern. Das gilt insbesondere auch für Pflegeheimbewohner", betonte Brysch.


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