Fördermittel von bis zu 660 Millionen Euro sollen von 2016 bis 2018 für die Pflege bereitgestellt werden. Kliniken sollen zudem stärker nach Qualität bezahlt werden. Für besonders gute Leistungen bei Operationen und Patientenversorgung soll es Zuschläge geben, schlechte Leistungen werden mit Abschlägen geahndet. Krankenhäuser, die durch anhaltend schlechte Qualität auffallen, laufen Gefahr, dass einzelne Abteilungen oder sogar das ganze Haus geschlossen werden.
Zu den von der Länderkammer beschlossenen Gesetzen zu ethischen und gesundheitspolitischen Fragen zählt außerdem die Neuregelung der Sterbehilfe. Geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung ist demnach in Deutschland künftig strafbar. Vereine oder Einzelpersonen dürfen demnach keine Sterbehilfe als Dienstleistung anbieten. Künftig drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn etwa einem unheilbar Krebskranken geschäftsmäßig ein tödliches Medikament zur Verfügung gestellt wird.
Als drittes Gesetz ließ der Bundesrat das Hospiz- und Palliativgesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) passieren, das die Versorgung todkranker Patienten verbessern soll. Ambulante Hospizdienste und stationären Hospize sollen besser finanziert werden. Die Palliativversorgung wird zum ausdrücklichen Bestandteil der Regelversorgung der gesetzliche Krankenversicherung.
Und die vierte vom Bundesrat beschlossene rechtliche Neuerung: Doppingsündern im Leistungssport drohen künftig hohe Haftstrafen. Strafbar ist künftig auch Erwerb und Besitz von geringen Mengen an Dopingmitteln für das Selbstdoping. Die Sanktionen schließen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ein.


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