"Nicht selten endet dies im medizinischen Notfall", stellt die Bundesärztekammer in einem Flyer für die Ärzte fest. Schuld ist laut Kammer auch eine unklare Rechtslage. Denn die Patienten könnten in der Regel darauf setzen, dass ihre Daten nicht bei den Ausländerbehörden landen. Nicht sicher sei das aber in Fällen, bei denen Kliniken oder Ärzte die Behandlungskosten bei den Sozialämtern abrechnen. Ärzte oder Kliniken sollten beim Sozialamt sichergehen, dass dieses keine Daten weitergebe. Die Bundesärztekammer habe das Innen- und das Sozialministerium auf die Problematik hingewiesen, hieß es.
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