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Zwei-Klassen-MedizinArthroskopie ist keine Kassenleistung mehr

Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) hat beschlossen, dass Arthroskopie bei einer chronischen Arthrose des Kniegelenkes (Gonarthrose) künftig keine Kassenleistung mehr ist.

Der Berufsverband für Arthroskopie (BVASK)bedauert, dass dieser wichtige Behandlungsbaustein wohl nur noch Selbstzahlern und Privatpatienten vorbehalten bleibt. Bisher konnten die Ärzte durch Gelenkspülung, Abtragung der Gelenkschleimhaut, Knorpelglättung oder Meniskusentfernung bei Tausenden Patienten jährlich große Schmerzen lindern und die Beweglichkeit des Kniegelenkes erhalten. Bei der Gelenkspiegelung, konnten in einer Sitzung nicht nur die Gegebenheiten im Knie genauestens analysiert, sondern einige Schmerz-Verursacher auch sofort behoben werden. Erst wenn dies nicht mehr reichte, blieb nur noch eine größere Operation, zum Teil mit Komplett-Gelenkersatz.

Der G-BA mache hiermit deutlich, dass Operationen in Deutschland zunehmend zur "Luxusmedizin" werden, so der Berufsverband für Arthroskopie. Dabei berufe er sich auf "hochwertige" Studien, die keine wissenschaftlichen Belege für den Nutzen der Arthroskopie zur Behandlung der Gonarthrose gefunden hätten. Eine Bewertung des BVASK und vieler weiterer Wissenschaftler zeige jedoch, dass die Studienlage mangelhaft war. Ein Hauptbeispiel dafür ist eine amerikanische Studie, die nur an Männern (US-Soldaten/Veteranen) durchgeführt wurde. Hier wurden nur etwa die Hälfte der möglichen Patienten eingeschlossen, keine Fehlstellungen beachtet, nicht zwischen primärer und sekundärer Arthrose unterschieden. Die Übertragbarkeit dieser Daten auf sämtliche Patienten mit Kniegelenkarthrose halten dem BVASK zufolge Mediziner für nicht möglich.

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