Nach Therapieänderung oder dem Tod eines Patienten dürfen manuell gestellte Arzneimittel nicht weiterverordnet werden. Laut BPAV ist die Verschwendung von Arzneimitteln ein weit verbreitetes Problem. Dabei könne der Verwurf von Arzneimitteln bei der patientenindividuellen Arzneimittelverblisterung (PAV) minimiert werden. Die Blisterzentren könnten bei einer Therapieumstellung oder gar dem Ende einer Therapie durch Tod des Patienten die Medikamente auch weiterverwenden – sach- und fachgerecht nach pharmazeutischen Ansprüchen gelagert und verarbeitet, so Hans-Werner Holdermann, Vorsitzender des BPAV.
Der BPAV hat sich im Herbst 2009 gegründet und hat derzeit 22 Mitglieder. Der BPAV vertritt die Interessen der Blisterunternehmen in Deutschland gegenüber der Politik sowie gesellschaftlich relevanten Gruppen und den Medien.


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