Im vergangenen Jahr haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen den Angaben zufolge bundesweit 7.215 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen. Das waren rund 500 weniger als im Jahr davor. In 2.132 Fällen habe tatsächlich ein Fehler vorgelegen. In 1.774 Fällen führte dies zu einem Gesundheitsschaden, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete.
Nach Ansicht der Bundesärztekammer ist der stetig wachsende Druck in Kliniken und Praxen ein Grund für Behandlungsfehler. Demnach habe die Zahl der ambulanten Behandlungsfälle zwischen 2004 und 2014 um 152 Millionen auf 688 Millionen zugenommen. In Krankenhäusern seien im Jahr 2014 mehr als 19 Millionen Patienten behandelt worden.
"Überall wo Menschen arbeiten, passieren Fehler – auch in der Medizin", sagte Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer. "Wir gehen aber offen mit unseren Fehlern um. Wir lernen aus Ihnen, und wir verhelfen betroffenen Patienten zu ihrem Recht." Bei der Vorstellung der Behandlungsfehlerstatistik für das Jahr 2015 in Berlin forderte Crusius, Ärzte müssten bei ihrem Engagement für eine offene Fehlerkultur unterstützt werden.
"Wir müssen wegkommen von Pauschalvorwürfen", sagte er. Ein Arzt, dem ein Fehler unterlaufe, sei kein Pfuscher. Fehler könnten viele Ursachen haben: "Pfusch dagegen beinhaltet immer eine gewisse Gleichgültigkeit gegenüber den Auswirkungen des eigenen Handelns."


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