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Bundestag berät Anti-Korruptions-GesetzBis zu drei Jahre Haft bei Bestechung

Ärzten, Apothekern, Physiotherapeuten oder Pflegekräften drohen künftig bis zu drei Jahre Haft, wenn sie bestechen oder sich bestechen lassen. Dies sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) vor, der jetzt in erster Lesung im Bundestag beraten wurde.

Korruption im Gesundheitswesen soll dem Gesetzentwurf zufolge in besonders schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. "Eine strafrechtliche Regelung ist längst überfällig", erklärte die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink. "Ohne gesetzliche Regelung ist die Annahme von Geschenken und Vergünstigungen, ausgerechnet im sensiblen und zugleich kostenträchtigen Gesundheitswesen nicht strafbar. Das darf nicht länger angehen."

Behandlungsempfehlung ohne finanzielle Interessen
Patienten müssten im übrigen drauf vertrauen können, dass eine Behandlungsempfehlung aus gesundheitlichen und nicht aus finanziellen Interessen erfolge. Doch: "Korruption lässt sich nicht allein mit dem Strafrecht verhindern. Notwendig sind darüber hinaus verbindliche Regelungen für mehr Transparenz von ökonomischen Verflechtungen zwischen Herstellern und Leistungserbringern und zum Schutz von Hinweisgebern."

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