Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte jetzt, dass die überarbeiteten Richtlinien der BÄK genehmigt worden seien. Zuvor hatte die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet. Die Feststellung des Hirntodes ist Voraussetzung für eine Organspende.
Die bisherige Richtlinie hatte nur "mehrjährige Erfahrung" in dem Bereich vorgesehen. Neu sei auch, dass Krankenhäuser bei der Hirntoddiagnostik nun "Verfahren zur Qualitätssicherung vorhalten" müssen. Es sei den Kliniken jedoch freigestellt, welche Verfahren sie anwenden. Dies könne "im Rahmen von freiwilligen Verfahren, ärztlichen Qualitätszirkeln oder internen Audits umgesetzt werden", heißt es in der Richtlinie.
Die Bundesärztekammer ist unter anderem zuständig für die Klärung ethischer Fragen des Arztberufes. Die BÄK passt solche Richtlinien regelmäßig an, je nach medizinischem Fortschritt im jeweiligen Bereich. Allerdings bekam diese Überarbeitung eine gewisse Brisanz, weil Berichte über Manipulationen bei der Verteilung der Spenderorgane oder über angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Feststellung des Hirntodes für erhebliche Verunsicherung in der Bevölkerung und einen Rückgang der Spendenbereitschaft sorgten.


Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen