Die CDU hat sich mit ihrem Beschluss für ein Verbot von Gentests an Embryonen nach Experten-Ansicht gegen die Rechte und Interessen werdender Eltern entschieden. Die Tatsache, dass eine Schwangerschaft im Mutterleib abgebrochen werden dürfe, der Embryo im Reagenzglas jedoch geschützt werden müsse, bezeichnete die Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert von der Universität Münster in einem dpa-Gespräch als "unvertretbaren Wertungswiderspruch".
Die Entscheidung zur Präimplantationsdiagnostik (PID), bei der im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf Erbkrankheiten untersucht und aussortiert werden können, sollte eine "höchstpersönliche Gewissensentscheidung der potenziellen Eltern" sein, sagte die Leiterin des Instituts für Medizinethik. Auch der Entschluss zu einer Abtreibung im Mutterleib werde schließlich "am Ende den Paaren überlassen". Die PID werde jedoch oft als "technisch, kalt und labormäßig" wahrgenommen.
Einige CDU-Politiker, unter ihnen Kanzlerin Angela Merkel, hatten in den vergangenen Tagen die Befürchtung geäußert, dass die Grenzen bei der Anwendung der Diagnostik in Zukunft nicht richtig gezogen werden könnten. Diese Ängste bewertete Schöne-Seifert als "vollkommen überzogen". Internationale Erfahrungen zeigten, "dass es keinen Trend zu einer stetigen Ausweitung der PID-Praxis gibt".
Indem man die PID auf das Erkennen von schweren genetischen Krankheiten beschränke, sei dem außerdem "ein Riegel vorgeschoben". Ein "Designer-Baby" nach den Vorstellungen der Eltern zu kreieren, sei nicht nur undenkbar, sondern derzeit auch "technisch vollkommen unerreichbar", sagte Schöne-Seifert. Bei dem knappen Verbots-Votum am Dienstag hätten sich wohl religiöse und ethische Überzeugungen mit der Angst vor neuen Techniken und der Sorge vor dem Aufweichen konservativer Werte gemischt.


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