In die neue Version flossen die Änderungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein. Berücksichtigt sind zudem 76 Vorschläge, zumeist von Fachgesellschaften, Fachleuten aus Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken sowie Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.
Die Klassifikation bildet u.a. die Basis für das pauschalierende Vergütungssystem G-DRG (German Diagnosis Related Groups) und für das PEPP-Entgeltsystem (Pauschalierte Entgelte in Psychiatrie und Psychosomatik).
Diagnosen müssen im ambulanten und stationären Bereich nach der ICD-10-GM verschlüsselt werden. Ärzte und Dokumentare in Krankenhäusern sind verpflichtet, dabei die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen; in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen sind die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) heranzuziehen. Die Kodierrichtlinien werden von den Selbstverwaltungspartnern gemeinsam vereinbart.


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