Einen Rechtsanspruch auf einen niedergelassenen Hausarzt in jeder eigenständigen Gemeinde will der Gemeindetag Baden-Württemberg. Damit soll ein Hausarztmangel auf dem Land vermieden werden, sagte der Landesvorstand des kommunalen Verbands bei seiner Sitzung in Bad Wildbad, Landkreis Calw. Die flächendeckende medizinische Versorgung im ländlichen Raum, insbesondere bei Hausärzten, werde zunehmend problematisch.
"Schon heute gibt es in 172 Städten und Gemeinden in unserem Bundesland keinen niedergelassenen Hausarzt mehr. In weiteren 198 Städten und Gemeinden beträgt der Versorgungsgrad unter Berücksichtigung aller Hausärzte weniger als 75 Prozent, berichtete Gemeindetags-Präsident Roger Kehle. "Es besteht deshalb ein akuter Bedarf an hausärztlicher Versorgung."
Jeder dritte Hausarzt über 60
In Baden-Württemberg gibt es rund 7100 Hausärzte. Sie sind die größte Gruppe unter den insgesamt etwa 18 500 zugelassenen Ärzten. Während vor allem Uni-Städte eine große Ärztedichte haben, sieht es im ländlichen Raum anders aus. Kleine Orte suchen oft händeringend Mediziner - und Nachfolger für die Ärzte, die sie haben. Denn nach dem letzten Versorgungsbericht der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) für das Jahr 2012 beträgt der Anteil der über 60-jährigen Hausärzte 30 Prozent.
Die KVBW rechnet deshalb damit, dass bis 2020 mindestens 500 Hausarztpraxen im Südwesten verwaisen könnten, weil kein Nachfolger in Sicht ist. Schon jetzt sieht die Kassenärztliche Vereinigung Bedarf etwa für das Umland von Vaihingen/Enz und Ludwigsburg sowie für die Orte Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), Horb (Kreis Freudenstadt) oder Gernsbach (Kreis Rastatt).
Die in manchen Landkreisen rechnerisch weit unter dem Landesdurchschnitt liegende Ärztedichte bedeutet nach Angaben des Statistischen Landesamtes aber "nicht zwangsläufig, dass die in diesen Kreisen wohnende Bevölkerung medizinisch mangelhaft versorgt ist". So gehören beispielsweise der Enzkreis zum Einzugsgebiet der Stadtkreise Pforzheim und Karlsruhe, der Hohenlohekreis zum Stadtkreis Heilbronn, der Landkreis Rastatt zum Stadtkreis Baden-Baden und der Alb-Donau-Kreis zum Stadtkreis Ulm.


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