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SterbebegleitungGroße Unsicherheit

Eine gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung im Strafgesetzbuch fordert der Medizinrechtler Hans Lilie.

"In der Ärzteschaft herrscht nach wie vor eine große Unsicherheit, was man darf und was nicht", sagte der geschäftsführende Direktor des Zentrums Medizin-Ethik-Recht an der Universität Halle-Wittenberg der Nachrichtenagentur dpa.

Die im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Regelung zur Patientenverfügung reiche nicht aus, sagte Lilie. Unsicher bleibe, bei welchen medizinischen Indikationen eine Behandlung unterbleiben dürfe. "Der Gesetzgeber sollte nach der Patientenverfügung nun die Zulässigkeit der Sterbebegleitung im Strafgesetzbuch regeln."

Die Regelung müsste insbesondere die Fälle von Wachkoma-Patienten erfassen: "Wir brauchen Regelungen für Fälle, in denen ein unmittelbarer Sterbevorgang noch nicht begonnen hat, aber die Aussicht, dass jemals wieder ein kommunikationsfähiges Stadium erreicht wird, nicht gegeben ist." Lilie hatte 2005 mit einer Gruppe von Rechtsprofessoren einen Gesetzentwurf zur Sterbebegleitung vorgelegt.

Am Mittwoch (2. Juni) wird vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Fall von Sterbehilfe verhandelt. Eine Frau hatte auf Rat eines Rechtsanwalts den Ernährungsschlauch ihrer Mutter durchgeschnitten, nachdem das Pflegeheim sich geweigert hatte, die künstliche Ernährung einzustellen. Hierbei handele es sich geradezu um ein Musterbeispiel für die rechtliche Unsicherheit, sagte Lilie. "Der Fall ist nur strafrechtlich relevant geworden, weil die Beteiligten unsicher darüber waren, wann man in bestimmten Fällen Behandlungen beenden darf."

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