Das erklärte Udo Janßen, Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI), beim 13. Münchner Klinik Seminar über die Ergebnisse einer Untersuchung zur Stellensituation des hygienischen Fachpersonals in den Kliniken, wie die "Ärzte Zeitung" berichtet.
Laut KRINKO müssen Kliniken mit 400 Betten einen hauptamtlichen Krankenhaushygieniker vorhalten. Der genaue Bedarf hängt aber auch vom Risikoprofil einer Klinik ab. Der Gesetzgeber hat die Krinko-Empfehlungen für Kliniken verbindlich gemacht. Erfüllen Sie diese Anforderungen nicht, droht bei Arzthaftrechtsfällen aus hygienischen Gründen eine sogenannte Beweislastumkehr. Kliniken müssen dann dem Kläger beweisen, dass sie nicht für eine Infektion des Patienten verantwortlich sind - was extrem schwierig ist.
In großen Kliniken mit mehr als 600 Betten sind nach einer Befragung des DKI im Mittel etwa 1,6 hauptamtliche Fachärzte für Hygiene und Umweltmedizin oder hauptamtliche Fachärzte für Mikrobiologie tätig, so die "Ärzte Zeitung". In Häusern mit weniger als 600 Betten gebe es rechnerisch hingegen nur 0,5 hauptamtliche Hygienefachärzte. Deutlich häufiger sind in den Kliniken Ärzte mit Hygieneauftrag tätig. In den großen Häusern gebe es im Schnitt etwa 15 hygienebeauftragte Ärzte, kleinere Häuser haben zwei bis drei. Ähnlich sei die Situation beim pflegerischen hygienischen Fachpersonal.
Derzeit fehlen Fachärzte, um die Personalanforderungen der KRINKO zu erfüllen. Die Bundesärztekammer will deshalb ab März eine 400 Stunden dauernde Fortbildung für Fachärzte anbieten, die alle Anforderungen der KRINKO an einen Krankenhaushygieniker erfüllt.


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