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Gentest-Befürworter im Bundestag uneinigKein Kompromiss in Sicht

In der Debatte um die Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) können sich die Befürworter im Bundestag nicht auf einen gemeinsamen Antrag einigen.

Die Grünen-Sprecherin für Biotechnologie, Priska Hinz, habe ein Eckpunktepapier für eine begrenzte Zulassung formuliert. Es weiche deutlich von dem Antrag ab, den der Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Peter Hintze (CDU), und die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Ulrike Flach, an diesem Montag beraten wollen, berichtet die "Welt" (Montag).

Die Gruppe um Hintze und Flach habe einen ersten Gesetzesentwurf erarbeitet, berichtete die "Süddeutsche Zeitung" am Samstag. Demnach soll die genetische Untersuchung von Embryonen bei der künstlichen Befruchtung auch künftig verboten bleiben, in Einzelfällen aber rechtmäßig sein. Zulässig wären die Tests nach diesen Informationen bei Paaren, die Träger einer Erbkrankheit sind, und darum eine schwere Schädigung des Embryos befürchten müssen, oder die eine Prognose für eine Fehl- oder Totgeburt haben. Eine Ethik-Kommission soll über jeden einzelnen Fall entscheiden. Es solle keine Liste der Krankheiten geben, bei denen Embryonen verworfen werden dürfen.

In dem Eckpunktepapier von Priska Hinz, das der "Welt" vorliegt, heißt es demnach, der Gesetzgeber müsse dafür sorgen, dass die Selektion von Embryonen aufgrund einer Krankheit oder aufgrund einer möglichen körperlichen oder geistigen Behinderung (wie Downsyndrom) ausgeschlossen ist. Auch auf sogenannte spätmanifestierende Krankheiten, die erst im fortgeschrittenen Alter ausbrechen, dürfe nicht getestet werden. Zu dieser Position tendieren nach Angaben der Zeitung auch sozialdemokratische Abgeordnete um den forschungspolitischen Sprecher Rene Röspel.

Eine Einigung bei dem Treffen am Montag scheint unwahrscheinlich. Priska Hinz sagte der "Welt": "Ich habe große Zweifel, ob wir noch zusammen kommen." Auch Peter Hintze sagt der Zeitung: "Ich denke, wir werden mit mehr als zwei Anträgen in die Abstimmungen gehen."

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