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PalliativmedizinKoalition will Hospizversorgung stärken

Parallel zur Neuregelung der Sterbehilfe will die große Koalition die Versorgung sterbenskranker Menschen verbessern. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) legte am Dienstag ein Papier vor, wonach ein flächendeckendes Hospiz- und Palliativangebot für todkranke Patienten geschaffen werden soll. Das Papier sei mit den Gesundheitspolitikern der Regierungsfraktionen abgestimmt, hieß es aus den Fraktionen.

Nach den Vorstellungen Gröhes sollen die Kassen bei Hospizen für Erwachsene 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten tragen statt bisher 90 Prozent. Für Kinderhospize gelte dies heute schon. Hospize auf dem Land sollen finanziell gestärkt werden. Ambulant tätige Palliativmediziner sollten mehr Honorar bekommen. Die Verbesserungen werden in der Koalition laut NDR mit 150 bis 200 Millionen Euro Mehrkosten im Jahr veranschlagt.

Mehrheit in Unionsfraktion gegen organisierte Sterbehilfe

Die Verbesserung der Palliativ- und Hospizangebote steht auch im Mittelpunkt eines Positionspapiers der Unionsfraktion zum Thema Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Eine Mehrheit der Unionsfraktion will jegliche organisierte Sterbehilfe verbieten - auch eine organisierte Form des ärztlich begleiteten Suizids. Ausgenommen von einem solchen Verbot seien Angehörige. „Auch behandelnde Ärzte, die im Einzelfall einem Patienten ein Medikament zum Suizid zur Verfügung stellen, geraten nicht in die Gefahr einer Strafverfolgung, wenn sie es nicht zum regelmäßigen Gegenstand ihres „Behandlungs“-Angebots machen“, hieß es in dem Papier, das die Abgeordneten Claudia Lücking-Michel (CDU), Michael Brand (CDU) und Michael Frieser (CSU) vorstellten.

Am Donnerstag will sich der Bundestag in einer vierstündigen „Orientierungsdebatte“ mit dem Thema Sterbebegleitung auseinandersetzen. Danach wollen die unterschiedlichen Gruppen ihre Gesetzentwürfe ausarbeiten. Laut Unions-Fraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) ist die erste Lesung der konkurrierenden Gesetzentwürfe für Ende Februar geplant. In der zweiten Jahreshälfte 2015 solle dann ein Gesetz verabschiedet werden.

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