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Panne bei OrganspendeKommission bestätigt Hirntod

Anfang Dezember haben Ärzte im Klinikum Bremerhaven eine Organspende wegen eines Fehlers bei der Hirntod-Diagnose abgebrochen. Die Patientin sei jedoch vor der Entnahme hirntot gewesen, betonte jetzt die zuständige Überwachungskommission nach eingehender Prüfung des Vorfalls.

Anhörungen von Experten und die Sichtung der vorliegenden Unterlagenhaben hätten bisher ergeben, dass "sämtliche Hirnfunktionen erloschen waren", teilte die Kommission mit. Gleichzeitig stellte die bei der Bundesärztekammer (BÄK) angesiedelte Kommission allerdings auch "Unzulänglichkeiten in der Dokumentation fest", die zu "Unsicherheiten bei den Beteiligten und schließlich zum Abbruch der Organentnahme geführt haben". Die Kommssion will deshalb die Fehler bei der Dokumentation nun noch genauer prüfen.

Klinikum sieht keine Fehler
Die "Süddeutsche Zeitung" hatte am Montag berichtet, dass die Bremerhavener Ärzte die Organentnahme gestoppt hatten, obwohl zu dem Zeitpunkt der Bauch der Patientin schon aufgeschnitten worden war. Klinik-Geschäftsführerin Edith Kramer sieht dennoch seitens der Klinik keine Fehler. Bei der Patientin mit schweren Kopfverletzungen hätten die Ärzte eine Hirntod-Diagnose vorgenommen, ohne dass zu diesem Zeitpunkt eine Organentnahme eine Rolle gespielt habe. Danach habe man die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) über den Fall informiert.

Die DSO wollte sich zu dem Vorfall zunächst nicht äußern. Nach dem Transplantationsgesetz müssen zwei Ärzte vor einer Organentnahme unabhängig voneinander den Hirntod des Spenders feststellen. Dazu müssen sie mehrere Tests machen, die unter anderem beweisen, dass die Spontanatmung und alle Hirnstammreflexe ausgefallen sind. Dennoch verläuft die Hirntod-Diagnostik nicht ohne Probleme. So war vor einem Jahr bekanntgeworden, dass Mediziner innerhalb von drei Jahren insgesamt zehn Patienten abweichend von den offiziellen Richtlinien für hirntot erklärt hatten.

DSO fordert Gesetzesänderung
Deshalb fordert die DSO eine Änderung des Transplantationsgesetz. Es müssten mindestens drei Kompetenzteams aus speziell qualifizierten Neurologen die letzte Prüfung vornehmen, sagte der Verbandsvorsitzende Eugen Brysch. Diese sollten unter staatlicher Verantwortung beim Robert Koch-Institut angesiedelt werden.

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