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Kassenärztliche Vereinigung HessenKV kürzt Mediziner rechtswidrig Honorare

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in Hessen darf einem Bereitschaftsarzt aus Mittelhessen nicht allein aus organisatorischen Gründen das Honorar kürzen.

Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichen Urteil des Marburger Sozialgerichts hervor. Die KV hatte dem Mediziner wegen einer Umstellung ihres internen Abrechnungssystems für seine Einsätze am Wochenende insgesamt rund 300 Euro weniger bezahlt als ihm zusteht. Dagegen klagte der Mann und bekam Recht. Eine Berufung gegen das Urteil ist wegen des geringen Streitwerts nicht möglich.

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