Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, der hessische Sozialminister Stefan Grüttner (CDU), sagte am Donnerstag in Wiesbaden, die Länder müssten künftig über die Versorgung im Bereich der niedergelassenen Ärzten mitbestimmen. Zentral sei unter anderem eine stärkere Rolle im Gemeinsamen Bundesausschuss, dem Spitzengremium im Gesundheitswesen.
"Die vom Bund vorgegebene Bedarfsplanung passt nicht mehr mit den gelebten Realitäten in den Regionen zusammen", betonte der Sozialminister laut einer verbreiteten Mitteilung. Wenn es in einer Region eine besondere Lage gebe, müssten Ärzte und Krankenkassen das Recht bekommen, von bundesweiten Vorgaben abzuweichen.
"Was im Bereich der Krankenhausplanung selbstverständlich ist, muss für die ambulante ärztliche Versorgung ebenfalls gelten", sagte Grüttner. Bei den Kliniken haben die Länder bereits weitgehende Rechte, müssen aber auch für Klinikbauten und anderes zahlen.
Das bisher vom Bund den Ländern eingeräumte Beanstandungs- und Initiativrecht reiche nicht aus. Wenn die Bundesregierung den Ländern nicht weitere Gestaltungsmöglichkeiten einräume, sei eine Zustimmung des Bundesrats zum geplanten Versorgungsgesetz fraglich.
Das Rösler-Ressorts hatte den Ländern bereits Zugeständnisse gemacht und sie stärker als bisher bei der Verteilung der Ärzte in Deutschland mitwirken lassen wollen. Ohne Reform für Arztpraxen und Krankenhäuser fehlen vor allem in ländlichen Regionen in den kommenden Jahrzehnten nach Schätzungen bis zu 20.000 Ärzte.


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