Die Koalitionspläne für mehr Patientenrechte gegenüber Ärzten und Krankenkassen sind auf geteiltes Echo gestoßen. Bei Opposition und Experten überwiegt teils deutliche Kritik - große Krankenkassen begrüßen den Gesetzentwurf. Patienten sollen vor Gericht künftig nicht mehr beweisen müssen, dass ein grober Fehler die Ursache für einen Schaden war. Ärzte müssen künftig besser über Behandlungen aufklären.
"Das geplante Gesetz ist ein wichtiger Impuls, wir hätten uns aber mehr gewünscht", sagte der Geschäftsführer des Aktionsbündnisses Patientensicherheit, Hardy Müller, am Montag der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. Er bedauerte, dass es keinen Entschädigungsfonds und kein Fehlerregister geben soll. Die Gesundheitsexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ilona Köster-Steinebach, kritisierte: "Die Koalition bleibt wesentlich hinter dem zurück, was wir uns hätten vorstellen können."
Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte, der Gesetzentwurf sorge für einen angemessenen Ausgleich im Arzt-Patienten-Verhältnis. Laut Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sichert die Koalition in der Rechtsprechung schon übliche Beweiserleichterungen für Patienten ab. Der Entwurf sieht auch vor, dass die Kassen Opfern von Behandlungsfehlern bei Schadenersatzansprüchen helfen müssen.
SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach kritisierte in der "Süddeutschen Zeitung": "Das ist eine klassische Mogelpackung der FDP." In nur ganz wenigen Fällen müsse der Arzt beweisen, dass er keine Fehler gemacht habe. Dies sei schon jetzt der Fall. "Das ist ein Trostpflaster für Patienten", sagte Maria Klein-Schmeink (Grüne) der Zeitung. Kathrin Vogler (Linke) sagte dem Blatt: "Das ist weiße Salbe, die den Patienten nicht weiterhilft."
Barmer-GEK-Chef Christoph Straub begrüßte die wachsenden Patientenrechte im Fall von Fehlern als wichtiges Signal. Der Vorstandschef der Techniker Krankenkasse, Norbert Klusen, sprach von notwendigen Schritten für mehr Rechtssicherheit. Der Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, bemängelte, dass die geplante Beweislastumkehr nur die aktuelle Rechtsprechung umsetzte, lobte aber das geplante Einsichtsrecht in die Patientenakte. Der Patientenbeauftragte Wolfgang Zöller meinte, das Vertrauen zwischen Patienten, Kassen und Ärzten erhalte ein neues Fundament.


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