So seien im Jahr 2011 in Baden-Württemberg fast 3.000 Behandlungen von Schlaganfallpatienten durch eine entsprechende Verfügung beeinflusst worden - das sind mehr als 8 Prozent aller Schlaganfall-Therapien. Bei Patienten, die nach einem Schlaganfall im Krankenhaus gestorben seien, liege die Quote sogar bei knapp 50 Prozent. Die Krankenkasse beruft sich bei den Zahlen auf Auswertungen der Geschäftsstelle Qualitätssicherung im Krankenhaus. Bei der Einflussnahme geht es laut Mitteilung in erster Linie darum, lebensverlängernde Maßnahmen zu verhindern.


Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen