Das Medikament Bosulif der Firma Pfizer wird gegen bestimmte Formen einer chronischen Leukämie eingesetzt. Bosulif ist nicht in der Lage, die Erkrankung zu heilen, es soll aber, so die Angaben der Firma Pfizer, das Fortschreiten der Erkrankung verzögern und so die Folgen der Erkrankung verlangsamen. Der GKV-Spitzenverband erklärt in einer Mitteilung, er bedauere diesen Schritt, denn damit stünden Patienten eine möglicherweise hilfreiche zusätzliche Therapieoption nicht mehr zur Verfügung.
Bosulif gilt als ein Arzneimittel für seltene Leiden. Sein Zusatznutzen gilt deshalb gesetzlich als belegt und musste gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) durch die Firma Pfizer nicht nachgewiesen werden. Der GBA hatte lediglich die Aufgabe, über das Ausmaß des Zusatznutzens zu entscheiden. Wegen der unzureichenden wissenschaftlichen Datengrundlage hat der GBA jedoch festgestellt, dass der per Gesetz angenommende Zusatznutzen nicht quantifizierbar ist und diesen Beschluss auf fünf Jahre befristet.
Auf dieser Basis begannen die Erstattungsbetragsverhandlungen zwischen dem Pharmaunternehmen Pfizer und dem GKV-Spitzenverband darüber, wie hoch der Erstattungsbetrag für Bosulif künftig sein wird. Pfizer hat die Verhandlungen abgebrochen und angekündigt, dieses Medikament vom Markt zu nehmen.


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