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Einheitliche Ausbildung für Pflegekräfte geplantPflegerat nennt Gesetzentwurf einen "Meilenstein"

Die harte Arbeit von Pflegekräften soll künftig mehr Anerkennung erfahren. Hierfür will die Bundesregierung die Ausbildung in der Pflege grundlegend umbauen. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) jetzt im Bundestag vorgestellt haben.

Künftig sollen Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Ausbildungsgang verschmelzen. Zudem soll es ein akademisches Pflegestudium geben. Das sieht ein Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) vor, den beide jetzt im Bundestag vorgestellt haben.

Neue Berufsbezeichnung:
"Pflegefachfrau" und "Pflegefachmann"
Die neue Berufsbezeichnung heißt Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann. Ziel der Reform ist, die Qualität und die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern. Pflegekräfte sollen auch mehr Möglichkeiten bekommen, sich beruflich weiterzuentwickeln. Innerhalb der neuen Ausbildung soll man mit verschiedenen Modulen zur Vertiefung zwar schon eine bestimmte Richtung einschlagen können. Danach ist aber ein Wechsel in jede Fachrichtung möglich. Dem Entwurf des Pflegeberufsgesetzes zufolge soll der erste Jahrgang am 1. Januar 2018 starten.

Die Ausbildung soll auch veränderten Anforderungen besser gerecht werden. "Pflegekräfte müssen in Altenheimen zunehmend auch mehrfach und chronisch Kranke versorgen", erklärte Gröhe. Zugleich brauche eine Pflegekraft im Krankenhaus Kenntnisse in der Versorgung Demenzkranker.

Ausbildung kostenlos und vergütet
Die dreijährige Ausbildung soll kostenlos und vergütet sein. Davon und von dem Studiengang erhofft sich Frauenministerin Schwesig eine Aufwertung des Berufs, in dem überwiegend Frauen tätig sind. Schwesig rechnet damit, dass die Arbeit dann auch besser bezahlt werden wird. Die Reform sei ein Beitrag für mehr Lohngerechtigkeit. Die Reform brächte laut Gesetzentwurf Mehrkosten in Höhe von 322 Millionen Euro, darüber hinaus müsste der Bund für Beratung und Forschung 2017 sechs, in den Folgejahren jährlich neun Millionen Euro zahlen. Die Kosten verteilen sich auf Bund, Länder und Gemeinden sowie auf die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung.

Der Deutscher Pflegerat reagierte auf den Gesetzentwurf mit Begeisterung. "Die generalistische Pflegeausbildung ist ein Meilenstein für die dringend gebotene Weiterentwicklung der Pflegeberufe in Deutschland", betonte Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats. "Der heutige Tag ist ein wichtiger Tag für alle professionell Pflegenden, auf den wir viele Jahre hingearbeitet haben. Die Arbeit der professionell Pflegenden wird durch die generalistische Pflegeausbildung mit Schwerpunktbildung aufgewertet und auf solide Füße gestellt. Das wird zu einem enormen Motivationsschub führen." Durch die Zusammenführung der Kompetenzen der drei bisherigen Pflegefachberufe "Altenpflege", "Gesundheits- und Krankenpflege" und "Gesundheits- und Kinderkrankenpflege" zu einem neuen Pflegeberuf werde die Qualität der Pflegeausbildung gesteigert. "Die neue Pflegeausbildung wird entscheidend zur Sicherung des hohen Standards der pflegerischen Versorgung in Deutschland beitragen", betonte Westerfellhaus weiter.

Aus der Opposition kam Kritik. "Fraglich ist, wie Lerninhalte und Schlüsselkompetenzen von bisher drei Ausbildungen in derselben Zeit vermittelt werden sollen, in der bislang eine Ausbildung stattfand", ließ Grünen-Politikerin Elisabeth Scharfenberg mitteilen.

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