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ÜberblickPräimplantationsdiagnostik im Ausland

Im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf Erbkrankheiten untersuchen und dann auswählen - in vielen Ländern ist das möglich. Eine Auswahl.

Belgien: Seit 1994 testen Mediziner im Reagenzglas erzeugte Embryonen zum Beispiel auf Erbkrankheiten. Eine gesetzliche Regelung für die Forschung an Embryonen wurde 2003 geschaffen. Sie schränkt die PID kaum ein.

Dänemark: Bei einem Risiko etwa für genetisch bedingte Krankheiten sind Untersuchungen an befruchteten Eizellen im Reagenzglas erlaubt. Die erste PID wurde 1999 zugelassen.

Frankreich: Die PID wird seit 1997 konkret rechtlich reguliert. Sie ist nur erlaubt, wenn dadurch schwere genetische Krankheiten vermieden werden können. Die erste Lizenz gab es 1999.

Großbritannien: Zur Erkennung schwerer Krankheiten oder spontan auftretender Chromosomendefekte ist die PID erlaubt. Sie wird seit 1990 angewendet. Alle Arbeiten mit embryonalem Gewebe unterliegen der Kontrolle einer speziell dafür eingesetzten Behörde. Das Anwendungsspektrum gilt allerdings als relativ breit. Im Januar 2009 kam das erste genetisch ausgewählte Baby Großbritanniens ohne Brustkrebsgen in London zur Welt.

USA: Das Verfahren wird seit 1990 genutzt, inzwischen an einer Vielzahl von Kliniken. Auf bundesstaatlicher Ebene gibt es keine gesetzliche Regelung. Selbst die Nutzung von PID zu nichtmedizinischen Zwecken wie der Wahl des Geschlechts wird weitgehend als legitim anerkannt.

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