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GesundheitskommissionRösler sagt Treffen ab

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hat die Sitzung der Regierungskommission an diesem Donnerstag abgesagt.

Dort wollte er auf der Eckpunkte zur Reform der Krankenkassenfinanzierung vorstellen. "Die Eckpunkte zur Gesundheitsreform sind schon so konkret, dass der Bundesgesundheitsminister zunächst Gespräche mit den Partei- und Fraktionsvorsitzenden der christlich-liberalen Koalition führen möchte, bevor er diese Eckpunkte dann in der Regierungskommission vorstellt", teilte sein Sprecher Christian Lipicki am Dienstag in Berlin mit.

Die Arbeiten an dem Konzept seien wider erwarten so gut vorangekommen, dass man die Gespräche nun "auf eine höhere Ebene ziehen" müsse, sagte Lipicki auf Nachfrage. Details der Eckpunkte nannte er nicht. Es sei nun davon auszugehen, dass diese Anfang Juni der Regierungskommission vorgelegt werden, hieß es.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), betrachtet es als "gutes Zeichen", dass sich die Spitzen der Koalition "im nächsten Schritt selbst eingehend mit der zukünftigen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung beschäftigen". So könnten sie für ein zentrales Reformprojekt der Regierung "die gemeinsame Richtung vorgeben", sagte Spahn der Nachrichtenagentur dpa. Danach werde die Regierungskommission die Umsetzung des Vorhabens wie geplant ausarbeiten. Spahn ist Mitglied der Kommission.

Geplant hatte Rösler ursprünglich, bei dem nun abgesagten Treffen am 20. Mai ein Modell einer einkommensunabhängigen Gesundheitsprämie zu präsentieren. Diese soll nach seinen Vorstellungen noch um einen steuerfinanzierten Sozialausgleich für Bedürftige ergänzt werden. Wie das angesichts der Finanznot der öffentlichen Hand finanziert werden soll und wieviel es kostet, ist aber offen. Röslers Pläne sind daher umstritten.

Die Opposition sieht darin eine unsoziale Kopfpauschale. Da Schwarz-Gelb seit der Wahl in Nordrhein-Westfalen im Bundesrat keine Mehrheit mehr hat, gilt die Umsetzung des Konzepts als schwierig. Im Bundesgesundheitsministerium gibt es dem Vernehmen nach Überlegungen, das Gesetz so zu formulieren, dass die Zustimmung der Länderkammer nicht erforderlich ist. Auch bei dieser Variante zeichnen sich erhebliche Probleme ab.

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